Verwaltungswahlen in Umbrien, 60 Gemeinden wählen Bürgermeister und Stadträte: das Handbuch – Corriere dell’Umbria

Verwaltungswahlen in Umbrien, 60 Gemeinden wählen Bürgermeister und Stadträte: das Handbuch – Corriere dell’Umbria
Verwaltungswahlen in Umbrien, 60 Gemeinden wählen Bürgermeister und Stadträte: das Handbuch – Corriere dell’Umbria

Countdown für das Wochenende, an dem die Umbrer zur Wahl aufgerufen sind, in 60 von 92 Gemeindendie Gemeinderäte Ihrer Stadt am selben Wochenende zu erneuern, an dem Sie auch für die Europawahl stimmen, Samstag, 8 (von 15 bis 23 Uhr) e Sonntag, 9. Juni (von 7.00 bis 23.00 Uhr). Stundenlange Aufrufe zur Abstimmungletzte Treffen und vor allem Termine Abschluss des Wahlkampfes (Tatsächlich beginnt die Wahlruhe um Mitternacht). Neben der Landeshauptstadt sind sie es insgesamt 7 Gemeinden bei den Wahlen über 15.000 Einwohner (zusammen mit Perugia Auch Foligno, Gubbio, Bastia Umbra, Orvieto, Castiglione del Lago, Marsciano). Stattdessen sind sie es 53 Personen unter 15.000 Einwohnern (Campello sul Clitunno, Castel Ritaldi, Cerreto di Spoleto, Citerna, Città della Pieve, Collazzone, Costacciaro, Fossato di Vico, Fratta Todina, Giano dell’Umbria, Gualdo Cattaneo, Gualdo Tadino, Lisciano Niccone, Magione, Massa Martana, Monte Castello di Vibio, Montefalco, Montone, Norcia, Paciano, Panicale, Piegaro Pietralunga, Preci, San Giustino, Sant’Anatolia di Narco, Scheggia und Pascelupo, Sellano, Sigillo, Spello, Torgiano, Tuoro sul Trasimeno, Vallo di Nera, Acquasparta, Allerona , Alviano, Arrone, Baschi, Castel Viscardo, Fabro, Ficulle, Guardea, Lugnano in Teverina, Montecchio, Montefranco, Montegabbione, Monteleone d’Orvieto, Penna in Teverina, Polino, Porano, San Gemini, San Venanzo, Stroncone). Sie sind insgesamt 147 Kandidaten für das Bürgermeisteramt, 224 Listen und eine wahre Armee angehender Berater.
WER UND WIE
Zur Wahl sind wahlberechtigte Bürger aufgerufen, die mindestens 18 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz im Inland haben Gemeinsam wo Sie abstimmen. Um das Wahlrecht auszuüben, müssen Sie mit Ihrem Wählerausweis und einem gültigen Ausweisdokument im Wahllokal erscheinen. Die Wähler können eine Stimme für den Bürgermeister und eine für die Liste der Stadträte abgeben. Gewählt ist der Bürgermeister, der die Stimme erhält Mehrheit der Stimmen.
ABSTIMMUNG
Für den Fall, dass niemand die für die Wahl erforderliche Schwelle erreicht, kehren wir in Gemeinden mit mehr als 15.000 Einwohnern zu den Wahlen zurück Sonntag, 23. Juni von 7 bis 23 Uhr Montag, 24. Juni von 7.00 bis 15.00 Uhr Sie wählen zwischen den beiden Kandidaten Zum Bürgermeister wird gewählt, wer im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten hat und im zweiten Wahlgang derjenige, der die meisten Stimmen erhalten hat.
WIE MAN ABSTIMMT
In Gemeinden mit mehr als 15.000 Einwohnern gibt es drei verschiedene Möglichkeiten, den Stimmzettel auszufüllen. ja, kann es Zeichnen Sie eine Markierung auf ein Listensymbol: Auf diese Weise wird sowohl die Liste als auch der verbundene Bürgermeisterkandidat bevorzugt. Sie können auch eine einfügen Unterschreiben Sie den Namen des Bürgermeisterkandidatenund stimmt in diesem Fall nur für ihn/sie. Endlich ist es möglich getrennte Abstimmung, oder für einen Bürgermeisterkandidaten und für eine Liste stimmen, die nicht mit ihm in Verbindung steht. Neben dem Listensymbol können Sie auch eine oder zwei Präferenzen angeben, sofern es zwei gibt Sie müssen Kandidaten unterschiedlichen Geschlechts betreffen, andernfalls wird die zweite Prüfung gestrichen. In Gemeinden mit weniger als 15.000 Einwohnern Wer in der ersten Runde die meisten Stimmen bekommt, gewinnt, unabhängig vom Prozentsatz. Bei Anwesenheit nur eines Kandidaten ist dieser nur dann gewählt, wenn mindestens 40 % der Bevölkerung abgestimmt haben und er oder sie mindestens die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Ab 2024 können die Bürgermeister von Gemeinden mit weniger als 15.000 Einwohnern für eine dritte Amtszeit wiedergewählt werden, während für die Bürgermeister von Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern keine Mandatsbeschränkungen mehr gelten. In Gemeinden mit weniger als 15.000 Einwohnern ist eine getrennte Abstimmung nicht zulässig: Alle für einen Kandidaten abgegebenen Stimmen gehen auf die ihm zugeordnete Liste. In Zentren mit einer Bevölkerung von weniger als 5.000 Einwohnern kann eine Präferenz geäußert werden, in solchen zwischen 5.000 und 15.000 zwei Präferenzen hinsichtlich der Berücksichtigung des Geschlechterwechsels. Gewählt ist der Bürgermeisterkandidat, der die Mehrheit der Stimmen erhalten hat, auch wenn er nicht mehr als 50 % der gültigen Stimmen erreicht hat.
IN ITALIEN
Es sind 3.715 Gemeinden stimmberechtigtvon insgesamt 7.896 in Italien und machen 47 % der Gesamtzahl aus, unter denen mit gewöhnlichem Status (3.528, davon 210 mehr als 15.000 Einwohner, 3.318 gleich oder weniger als 15.000 Einwohner) und Sonderstatut (187, davon 18 mehr als 15.000 Einwohner, 169 gleich oder). weniger als 15.000 Einwohner). Stattdessen sind es 6 regionale Hauptstädte abstimmen: zusätzlich zu Perugia Auch Bari, Cagliari, Campobasso, Florenz, Leistung.

PREV Das Memorandum of Understanding zwischen der Gemeinde Viterbo und Aism wurde unterzeichnet
NEXT Treffen zwischen Inail und Cisl Marche: Konkrete Maßnahmen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen