EUROPAWAHLEN VOM 8. UND 9. JUNI 2024 – Italienisches Generalkonsulat London

EUROPAWAHLEN VOM 8. UND 9. JUNI 2024 – Italienisches Generalkonsulat London
EUROPAWAHLEN VOM 8. UND 9. JUNI 2024 – Italienisches Generalkonsulat London

Entsprechend Gesetzesdekret vom 24. Juni 1994, Nr. 408, nur italienische Staatsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, die bei AIRE registriert sind, oder Wähler, die sich aus Studien- oder Arbeitsgründen vorübergehend in einem EU-Mitgliedstaat aufhalten. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Innenministeriums (klick HIER).

Italienische Staatsbürger mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich können ausschließlich für die italienischen Vertreter im Europäischen Parlament stimmen, indem sie sich an die Gemeinde wenden, in der sie sich für die Wahlen in Italien registrieren lassen.wie erwartet für alle italienischen Staatsbürger, die in einem Land wohnen, das nicht Mitglied der Europäischen Union ist.

Zu diesem Zweck, wie in angegeben Gesetz vom 24. Januar 1979, Nr. 18Die Kommunen haben italienischen Bürgern mit Wohnsitz in Nicht-EU-Mitgliedstaaten eine Postkarte mit dem Wahldatum und der Warnung geschickt, dass der Empfänger die Wahlbescheinigung bei der zuständigen Kommune abholen kann und dass die Vorlage der Postkarte selbst dazu berechtigt, die Reiseerleichterungen in Anspruch zu nehmen, um in der Wählerregistrierungsgemeinde zur Wahl zu gehen. Um im Wahllokal abstimmen zu können, ist die Vorlage der erhaltenen Benachrichtigungspostkarte nicht zwingend erforderlich.

Reiseermäßigungen für Wähler, die in der Wahlregistrierungsgemeinde wählen gehen, finden Sie hier dait.interno.gov.it/documenti/circ-dait-049-servelet-16-05-2024.pdf

Um wählen zu können, müssen AIRE-Mitglieder mit ihrer Wahlkarte und einem gültigen Ausweisdokument im Wahllokal der AIRE-Gemeinde ihres letzten Wohnsitzes erscheinen.

Wer sich vorübergehend im Vereinigten Königreich aufhält und nicht bei AIRE registriert ist, kann nur dann wählen, wenn er mit seiner Wahlkarte und einem gültigen Ausweis in seiner italienischen Wohnsitzgemeinde erscheint.

Falls Sie die Mitteilungskarte nicht innerhalb der gesetzlich festgelegten Fristen erhalten und Anträge auf Ausstellung, Ersatz oder Erneuerung der Wahlkarte stellen, müssen Sie sich an Ihre AIRE-Registrierungsgemeinde wenden.

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