Zyklon Kleopatra in Olbia: Das Kassationsgericht schreibt die Geschichte der Katastrophe neu

Die Gründe für das Urteil des Kassationsgerichts zur Überschwemmung in Olbia stellen die juristische Geschichte der Tragödie neu dar (18. November 2013, sechs Menschen starben in der Stadt Gallura). Die Richter der letzten Instanz legen einige Punkte fest, die sowohl den Inhalt der Entscheidung des Gerichts von Tempio (Freispruch aller Angeklagten wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung) als auch das Urteil des Berufungsgerichts von Sassari (Verurteilung des Bürgermeisters) betreffen von Olbia, Gianni Giovannelli und den Stadtverwaltern Giuseppe Budroni und Antonello Zanda).

Unterdessen schreiben die „Hermeline“, dass die Straftat bereits im Mai 2022 verhängt worden sei, die Richter zweiter Instanz hätten daher das Erlöschen der Streitigkeiten zur Kenntnis nehmen müssen. Doch die Richter des Obersten Gerichtshofs gehen noch einen Schritt weiter und gehen auf die Begründetheit des Falles im Hinblick auf die Aspekte der zivilrechtlichen Haftung ein.

Es wird festgestellt, dass auf zivilrechtlicher Ebene die Verantwortung beim damaligen Bürgermeister von Olbia, Gianni Giovannelli, und bei der Stadtverwaltung liegt. Denn, so erklären die „Hermeline“, „wurde keines der strengen Verfahren verabschiedet, die der kommunale Schutzplan, wenn auch unvollständig, zur Aktivierung vorsah (zuallererst die Einberufung des COC, als Gremium, in dem alle Komponenten der Verantwortlichen vertreten sind). Die Behörden wurden unter Präventionsaspekten konzentriert), vor allem aber wurden, abgesehen von der lückenhaften Überwachung der Flüsse und Kanäle, keine nützlichen Präventions- und Schutzmaßnahmen ergriffen, auch wenn dies nicht einmal im Plan vorgesehen war, angefangen bei der Information der Bevölkerung.“

Was die Positionen der Stadtverwalter Giuseppe Budroni und Antonello Zanda anbelangt, stellt das Kassationsgericht fest, dass sie nicht für die Katastrophe hätten in Frage gestellt werden dürfen (wie die Verteidiger, die Strafverteidiger Jacopo Merlini und Pasquale Ramazzotti, immer behauptet haben). Budroni, weil er nicht der Hauptinhaber der Katastrophenschutzfunktionen war und keine Entscheidungsbefugnis hatte, die seinem Vorgesetzten zukam. Für Zanda gilt jedoch ein anderes Argument: Es gibt keinen wissenschaftlichen Beweis für den ursächlichen Zusammenhang zwischen der angeblichen Nichtreinigung der Kanäle von Olbia und der größeren Invasivität der Überschwemmung vom 18. November 2013.

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