„Elektronische Gesundheitsakte“, Online-Ablehnungsformular – ASL Teramo Informa

Um die Eingabe der elektronischen Gesundheitsakte (ESF) zu erhöhen, sieht das Gesetzesdekret Nr. 34/2020 vor, dass das Hochladen der Daten automatisch erfolgt, wodurch die in der vorherigen Gesetzgebung vorgesehene „Einwilligung zur Eingabe“ entfällt. Für Daten und Gesundheitsdokumente, die durch klinische Ereignisse vor dem 19. Mai 2020 erstellt wurden, kann der Patient über den Online-Dienst „FSE – Widerspruch gegen Vorherige“ sein Widerspruchsrecht gegen die Bereitstellung des ESF ausüben. Der Widerspruch gegen das Hochladen von Daten und Dokumenten, die bei klinischen Ereignissen im Zusammenhang mit Dienstleistungen des Nationalen Gesundheitsdienstes vor dem 19. Mai 2020 erstellt wurden, muss über das Portal Sistema Tessera Sanitaria unter www.sistemats.it erfolgen. Der Onlinedienst „FSE – Einspruch gegen frühere Fälle“ ist bis zum 30. Juni verfügbar. Die Wahl kann bis zum 30. Juni 2024 mehrmals widerrufen und im Gesundheitskartensystem neu registriert werden. Das System wählt chronologisch die zuletzt geladene Indikation aus. Fehler beim Zugriff auf den Onlinedienst. Die elektronische Gesundheitsakte (EHR) ist das Tool, mit dem Bürger die gesamte Geschichte ihres Gesundheitslebens verfolgen und einsehen und diese mit medizinischem Fachpersonal teilen können, um einen effektiveren und effizienteren Service zu gewährleisten. Die Angaben in der Bürgerakte werden von den einzelnen Regionen bereitgestellt und verwaltet. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite zu Regionaldateien.

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