Wann, wo und wofür Sie stimmen, alles was Sie wissen müssen

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Der Wahltag ist gekommen: Die Wahllokale sind heute (Samstag, 8. Juni) von 15:00 bis 23:00 Uhr und Sonntag, 9., von 7:00 bis 23:00 Uhr geöffnet, für die Wahl der 76 Mitglieder des Europäischen Parlaments, die Italien angehören. Darüber hinaus sind 17 Gemeinden in der Provinz Pescara aufgerufen, den Bürgermeister zu wählen und den Gemeinderat zu erneuern, 98 in den gesamten Abruzzen.

Dabei handelt es sich um Gemeinden, mit Ausnahme von Pescara und Montesilvano, mit einer Bevölkerung von weniger als 15.000 Einwohnern, in denen daher nicht mit einer möglichen Stichwahl zu rechnen ist.

Wo kann man abstimmen?

Wie bereits erwähnt, sind alle Einwohner der Provinz aufgerufen, für die Erneuerung des Europäischen Parlaments zu stimmen. Die Bürger von Abbateggio, Bolognano, Cappelle sul Tavo, Caramanico Terme, Castiglione a Casauria, Catignano, Città Sant’Angelo, Corvara, Farindola, Lettomanoppello, Montebello di Bertona, Montesilvano, Mocufo Pescara, Rosciano, Salle erhalten die Karte ebenfalls Kommunalwahlen und Gassen.

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Was brauchen Sie, um abzustimmen?

Um das Wahlrecht auszuüben, müssen die zur Wahl aufgerufenen Wähler mit einem Wählerausweis und einem der folgenden Ausweisdokumente in den Wahllokalen erscheinen: Personalausweis oder anderes von der öffentlichen Verwaltung ausgestelltes Ausweisdokument mit Lichtbild; Ausweis, ausgestellt von der Nationalen Union der beurlaubten Offiziere Italiens, sofern er mit einem Foto versehen und von einem Militärkommando validiert ist; ein von einer Berufsgenossenschaft ausgestellter Personalausweis, sofern dieser mit einem Lichtbild versehen ist.

Für den Fall, dass der Wähler den Wählerausweis verloren hat oder alle Felder des Wählerausweises mit Briefmarken belegt sind, ist ein Antrag beim Wahlbüro der Wohnsitzgemeinde erforderlich, das in jedem Fall zuständig ist bleiben an den zwei Tagen vor der Konsultation und an den Abstimmungstagen während der gesamten Dauer des Abstimmungsvorgangs von 9.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.

Der Zutritt zur Wahlkabine ist nur dem Wähler gestattet, außer im Fall der unterstützten Stimmabgabe. Für Wähler, die physisch daran gehindert sind, ihre Stimme selbständig abzugeben, sieht das Gesetz die Anwesenheit von Begleitpersonen vor.

Das Mobiltelefon und alle anderen Geräte, die Fotos und Videos reproduzieren, müssen den Mitgliedern des Wahllokals unter Androhung einer Geldbuße vor dem Betreten der Wahlkabine ausgehändigt werden.

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