Europäisch, EU: Die Salis-Immunität wird durch nationale Gesetze geregelt

Brüssel, 10. Juni. (askanews) – Wie und wann kann Ilaria Salis, die in Ungarn unter Hausarrest steht, von der parlamentarischen Immunität profitieren, nachdem sie gestern auf den Listen der Grün-Links-Allianz ins Europäische Parlament gewählt wurde? Dies fragten Journalisten die Sprecher des Europäischen Parlaments während des Briefings heute Morgen in Brüssel, bei dem eine neue aktualisierte Prognose der Parlamentssitze nach der Europawahl veröffentlicht wurde.

„Wir äußern uns nicht zu Einzelfällen. Die Regeln der Europawahlen werden hauptsächlich durch nationale Wahlgesetze festgelegt“, antwortete die stellvertretende Hauptsprecherin des Parlaments, Delphine Colard, und forderte Journalisten auf, den italienischen Behörden diese Frage zu stellen.

„Nach den geltenden Regeln genießt ein gewählter MdEP-Kandidat die in Artikel 9.2 des Protokolls über die Vorrechte und Immunitäten des Europäischen Parlaments vorgesehenen Immunitäten, wir äußern uns jedoch nicht zu Einzelfällen“, erklärte Colard.

An einen Journalisten, der fragte, ob die Freilassung von Ilaria Salis nicht vielmehr von den ungarischen Behörden abhängt, da sie, obwohl sie in Italien gewählt wurde, in Ungarn unter Hausarrest steht, weil ihr vorgeworfen wird, in diesem Land ein Verbrechen begangen zu haben, so die Sprecherin antwortete: „Dies ist Teil der Beziehungen zwischen den beiden Mitgliedstaaten.“

Das von Delphine Colard in Punkt 9.2 erwähnte Protokoll sieht unter anderem vor, dass „die Bewegungsfreiheit der Mitglieder des Europäischen Parlaments bei der Ausübung ihrer Aufgaben nicht verwaltungstechnisch oder anderweitig eingeschränkt werden darf“. Es sieht außerdem vor, dass „seine Mitglieder während der Dauer der Sitzungsperiode des Europäischen Parlaments: auf dem Staatsgebiet von der Immunität profitieren, die den Parlamentsmitgliedern ihres Landes zuerkannt wird; im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats, Befreiung von jeder Haftanordnung und jedem Gerichtsverfahren. Die Immunität gilt auch für die Reise oder Rückkehr zum Sitzungsort des Europäischen Parlaments.“ Immunität könne jedoch „im Falle einer eklatanten Straftat nicht geltend gemacht werden“. Schließlich hat das Europäische Parlament das Recht, die Immunität eines seiner Mitglieder aufzuheben.

Wenig später wurde das Thema auch in einer Pressekonferenz, wiederum im Europäischen Parlament in Brüssel, vom Sprecher der Linksfraktion, David Lundy, angesprochen. „Ilaria Salis – sagte der Sprecher – wird in unserer Gruppe ein sehr angenehmes Zuhause und viel Unterstützung von ihren Mitgliedern finden.“

„Wir werden Sie in den nächsten Tagen kontaktieren. Und wenn es in seinen Fällen Schwierigkeiten gebe, die parlamentarische Immunität anzuwenden, „werden wir Druck auf das Europäische Parlament ausüben, um sicherzustellen, dass es sein demokratisches Mandat von Beginn der neuen Legislaturperiode an ausüben kann“, schloss Lundy.

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