„Aktuelle Probleme der Eigentumswohnungsverwaltung“: die UNAI-Veranstaltung am Gericht Viterbo am 14. Juni

von WANDA CHERUBINI-

VITERBO – Die UNAI (Nationale Union der Immobilienverwalter) von Viterbo organisiert am kommenden Freitag, 14. Juni, den professionellen Auffrischungskurs zu diesem Thema im Saal 6 des Gerichts von Viterbo in der Via Falcone e Borsellino. „Aktuelle Probleme der Wohnungseigentumsverwaltung“, die von 9.00 bis 13.00 Uhr stattfinden wird. Dr. Koordinierte die Veranstaltung Claudia Testa, Provinzpräsident Unai Viterbo. Referenten sind Dr. Roberto Triolaehemaliger Präsident der Abteilung des Obersten Kassationsgerichts, Dr. Gianluca Fociani, Präsident des Landvermesserkollegiums von Viterbo, der Anwalt Francesco Alessandro MagniProfessor für Privatrecht an der Universität Rom 3 und Ingenieur Francesco Mazziotti, Lehrer und Autor der DEI-Typografie der Abteilung für Bauingenieurwesen. Für die Verwalter von Eigentumswohnungen der UNAI werden 4 DM/140 Ausbildungspunkte vergeben. Die Veranstaltung ist von der Anwaltskammer Viterbo akkreditiert und erkennt 3 Ausbildungspunkte im Bereich Zivilrecht an.

UNAI (Nationale Union der Immobilienverwalter) ist der älteste italienische Verband von Eigentumswohnungsverwaltern, der am 19. Februar 1968 in Rom unter dem Namen URAI (Römische Union der Immobilienverwalter) gegründet wurde. Ursprünglich zielte der Verband darauf ab, in Rom und der Provinz tätige Branchenfachleute zu vereinen. Am 23. Dezember 1993 wurde URAI mit einer notariellen Urkunde in UNAI umgewandelt und erweiterte damit seinen Wirkungsbereich auf nationaler Ebene.

Der eingetragene Sitz der UNAI befindet sich in Rom im Nationalsekretariat. Der Verein kann nicht nur auf eine lange Geschichte zurückblicken, sondern auch auf bedeutende Rekorde in der Branche. Am 4. Oktober 2010 wurde die UNAI als erste Vereinigung von Eigentumswohnungsverwaltern offiziell beim Justizministerium registriert, und zwar auf Grundlage eines vom Hon. unterzeichneten Dekrets. Angelino Alfano. Diese Anerkennung erfolgte gemäß Artikel 26 des Gesetzesdekrets 2006/07, der Berufsverbände in Ermangelung eines spezifischen Registers identifiziert, um die Kategorie in den in der Richtlinie 2005/36/EG vorgesehenen gemeinsamen Plattformen zu vertreten.

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