CdS: „Das Glücksspielgesetz der Emilia-Romagna gilt für im Jahr 2013 aktive Unternehmen und schützt die Interessen aller“

CdS: „Das Glücksspielgesetz der Emilia-Romagna gilt für im Jahr 2013 aktive Unternehmen und schützt die Interessen aller“
CdS: „Das Glücksspielgesetz der Emilia-Romagna gilt für im Jahr 2013 aktive Unternehmen und schützt die Interessen aller“

„Unter besonderer Bezugnahme auf das Gesetz Nr. 5 der Region Emilia Romagna vom 4. Juli 2013 wird darauf hingewiesen, dass Art. 6 Abs. 2 bis (eingeführt durch Art. 48 Abs. 4 des LRN 18 von 2016) Folgendes verbietet: Absolut ist der „Betrieb“ von Spielhallen in Räumlichkeiten, die weniger als 500 Meter von sensiblen Orten entfernt sind, d. h. Bildungseinrichtungen aller Ebenen, Kultstätten, Sportanlagen, Wohn- oder Halbwohnstrukturen, die im Gesundheits- oder Sozialbereich tätig sind Sektor, Unterkünfte für geschützte Kategorien, Orte, an denen sich junge Menschen treffen, und Oratorien.
Es besteht kein Zweifel daran, dass die Bestimmung auch für zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens bestehende Tätigkeiten gelten muss.
In diesem Sinne ist das, was in Bezug auf Sanktionen in Absatz 2 septies des oben genannten Artikels 6 (eingeführt durch Art. 1, Absatz 3, von lrn 8 von 2018) festgelegt ist, der ihre Anwendung auch im Fall von „ Nichtbeachtung des Verbots der Fortführung der Tätigkeit gemäß Absatz 2 bis‘“.

Der Staatsrat bekräftigt dies in dem Satz, mit dem er die Berufung des Inhabers eines Wettbüros in Novellara (Re) zurückweist. für die Reform des Urteils des regionalen Verwaltungsgerichts der Emilia Romagna, das im Jahr 2022 die Gültigkeit der Maßnahmen der Gemeinde bestätigte, die Schließung des Unternehmens anzuordnen, da es zu nahe am städtischen Schwimmbad lag (als „sensibler Ort“ eingestuft) gemäß der geltenden Gesetzgebung), mit „der Möglichkeit, einen Antrag auf Umsiedlung zu stellen“.

Die Richter des Palazzo Spada betonen daher: „Die Anwendbarkeit auf die laufenden Geschäftsjahre wird in jedem Fall in der Verordnung des Regionalrats vom 12. Juli 2017 Nr. 831 bestätigt, die durch die Festlegung des objektiven Anwendungsbereichs der Bestimmungen in Frage, umfasst das Verbot ausdrücklich auch „das Betreiben von Spielhallen und Wettbüros“.
Es sollte hinzugefügt werden, dass dies, wie bereits von diesem Rat in der Stellungnahme der Sektion festgestellt, der Fall ist. In. 550 vom 10. März 2022, „der zu prüfende Regelungsrahmen – auch weil er nach der Reihenfolge gegliedert ist: Landesrecht, Verordnung, kommunale Antragsentscheidungen auf der Grundlage der Kartierung des Gemeindegebiets“ erteilt „einen akzeptablen Zeitrahmen für interessierte Parteien“, um ihnen die Übertragung des Unternehmens zu ermöglichen in einem anderen Gemeindegebiet, weit entfernt von sensiblen Orten, wie in derselben Verordnung festgelegt.
Darüber hinaus stellt die Landesverordnung „die Rechtmäßigkeit der bis dahin ausgeübten Tätigkeit nicht in Frage“, streng genommen kann es nicht einmal als rückwirkend definiert werden.
Der hypothetische Verfahrensmechanismus, „gekennzeichnet durch das Eingreifen mehrerer Behörden und das Vorliegen mehrerer Entscheidungsakte in Form einer umgekehrten Pyramide“, garantierte „den interessierten Parteien tatsächlich ein breites Zeitfenster für die Durchführung der Umsiedlungsaktivitäten“. schrittweise und geplant“ (Cons. Stato, letzte zitierte Stellungnahme) und letztlich erreichen ein angemessenes Gleichgewicht zwischen den Bedürfnissen des Gesundheitsschutzes und denen im Zusammenhang mit dem Schutz der Wirtschaftstätigkeit und der Beschäftigungskontinuität herzustellen“.

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