Corigliano-Rossano: Die Verlängerung von 41-bis für Filippo Solimando wurde abgesagt

CORIGLIANO ROSSANO. Der Oberste Kassationsgerichtshof hat die vom Justizminister gegen den 53-jährigen Filippo Solimando mit einer bedeutenden kriminellen Vergangenheit erlassene Bestimmung zur Verlängerung der harten Gefängnisstrafe 41bis aufgehoben. Solimando, der im Gefängnis von Cuneo inhaftiert war, wurde wegen seiner Mitgliedschaft in einer ‘Ndrangheta-Vereinigung und der Leitung einer Organisation, die sich dem Import von Drogen aus Südamerika und Osteuropa widmete, verurteilt.

Die Geschichte von Solimando

Solimando wurde vor neun Jahren im Rahmen der Großermittlung „Gentlemen 1“ verhaftet, die von den Richtern der Anti-Mafia-Bezirksdirektion Catanzaro durchgeführt wurde. Dieser Prozess führte dazu, dass Solimando wegen seiner Rolle in einem großen internationalen Drogenhandelsring zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt wurde. Durch das Urteil wurde er unter die Sondergefängnisordnung 41-bis gestellt, mit dem Ziel, ihn daran zu hindern, Kontakt zu anderen Mitgliedern der kriminellen Welt sowohl innerhalb als auch außerhalb des Gefängnisses aufrechtzuerhalten.

Das 41-bis-Regime

41-bis ist ein äußerst restriktives Strafvollzugssystem, das darauf abzielt, die gefährlichsten Gefangenen zu isolieren und sie daran zu hindern, kriminelle Aktivitäten innerhalb der Gefängnisse durchzuführen. Diese Regelung schränkt Gespräche mit Familienmitgliedern stark ein und erlaubt eine kleine Anzahl monatlicher Besuche durch eine Glastrennwand, wobei die Gespräche aufgezeichnet werden.

Der Verlängerungs- und Kündigungsprozess

Die Bereitstellung von 41-bis hat zunächst eine Laufzeit von vier Jahren und kann durch spätere Verlängerungen um zwei Jahre verlängert werden. Für Solimando war die Regelung im Jahr 2021 und erneut im Jahr 2023 verlängert worden. Gegen die jüngste Verlängerung legte Solimando jedoch Berufung beim Aufsichtsgericht von Rom ein, das die Bestimmung bestätigte. Anschließend legte Solimando Berufung gegen die Entscheidung beim Obersten Kassationsgericht ein.

Das Urteil des Obersten Gerichtshofs

Am Ende der Anhörung vom 7. Juni 2024 hat der Oberste Kassationsgerichtshof die Berufung des Anwalts Pasquale Di Iacovo angenommen. Das Gericht hob die Verlängerungsbestimmung auf und verwies zur erneuten Prüfung an das Aufsichtsgericht von Rom. Diese Entscheidung lag keineswegs auf der Hand, da das Gesetz die Anfechtung solcher Maßnahmen vor dem Kassationsgericht nur im Falle eines Gesetzesverstoßes und nicht aufgrund von Motivationsmängeln zulässt.

Auswirkungen der Entscheidung

Die Aufhebung der Verlängerungsbestimmung von 41-bis für Solimando stellt einen bedeutenden Wendepunkt in seinem Rechtsstreit dar. Das Aufsichtsgericht von Rom muss den Fall nun erneut prüfen und erneut prüfen, ob Solimando im harten Gefängnis verbleibt oder weniger restriktive Maßnahmen ergriffen werden. Diese Entscheidung könnte umfassendere Auswirkungen haben und Fragen zur Anwendung und Verwaltung des 41-bis-Regimes in Italien aufwerfen.

Die Aufmerksamkeit richtet sich nun auf die bevorstehende Untersuchung durch das Überwachungsgericht Rom und die möglichen Auswirkungen auf andere Gefangene in ähnlichen Situationen.

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