Notar, Betreuer und Begleiter freigesprochen

RAVENNA – Freispruch, weil die Fakten nicht vorliegen. Dies wurde gestern Morgen von Richter Cristiano Coiro gegen die drei Angeklagten festgestellt, die am Prozess um das umstrittene Erbe eines Ende Dezember 2017 verstorbenen 90-Jährigen beteiligt waren.

Sowohl die 58-jährige slowakische Betreuerin des älteren Mannes als auch ihr 52-jähriger Begleiter aus Lugo wurden daher freigesprochen, im Testament zu Universalerben ernannt und der Umgehung einer geschäftsunfähigen Person beschuldigt. Für sie, die von den Anwältinnen Silvia Alvisi aus Bologna und Elisa Conficconi aus Ravenna verteidigt wurden, hatte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten beantragt. Auch der Notar, ein 48-Jähriger aus Ravenna, der das Testament zehneinhalb Monate vor dem Tod des Mannes bestätigt hatte, wurde freigesprochen. Für sie, die von dem Anwalt Ermanno Cicognani verteidigt wurde und der das Verbrechen der Fälschung einer öffentlichen Urkunde vorgeworfen wurde, hatte die Staatsanwaltschaft Freispruch beantragt, da die Tat nicht vorliegt.

„Das Urteil stimmt mit allem überein, was sich im Rahmen der Ermittlungen ergeben hat“, kommentiert Anwalt Cicognani. „Wir sind sehr zufrieden, auch darüber, dass die aufrichtige Zuneigung zwischen der Verstorbenen, der Betreuerin und ihrem Partner anerkannt wurde“, fügt die Anwältin Conficconi hinzu. „Wir warten auf die Begründung des Urteils, das in 90 Tagen eingereicht wird“, kommentiert der Anwalt Stefano Dalla Valle, Anwalt der Nichte des älteren Onkels, die Zivilpartei ist.

Ein Testament im Wert von 168.000 Euro, von dem die Angehörigen jedoch zumindest bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nichts wussten, als sich herausstellte, dass es sich bei den vorgesehenen Erben um die Betreuerin des älteren Mannes und deren Partner handelte. Begleitet wurde der 90-Jährige, der zu diesem Zeitpunkt in der Gegend von Ravenna lebte, von dem 58-Jährigen, der ihm zunächst als Haushälterin und dann als Betreuer gedient hatte und ihm sogar bei wirtschaftlichen und bürokratischen Aufgaben gefolgt war.

Erst eine der beiden Nichten entschloss sich daraufhin, der Sache auf den Grund zu gehen und Anzeige zu erstatten. Allerdings sei ihr Onkel ihrer Meinung nach nicht nur nicht unabhängig gewesen, er hätte auch nie den Willen geäußert, die beiden als Erben einzusetzen. Auch der Mann litt nach Angaben seiner Nichte unter verschiedenen Krankheitsbildern, darunter Gehproblemen, Handzittern und neuerdings auch kognitiven Problemen. „Tatsächlich verstand der ältere Mann uns jedoch, wie aus den Aussagen einiger Zeugen hervorgeht, trotz zahlreicher körperlicher Erkrankungen sehr gut und galt nicht als verständnis- und willensunfähig“, erklärt der Anwalt Cicognani.

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