Catanzaro: Von morgen, 15. Juni, bis zum 30. September gilt ein Verbot der Verbrennung von pflanzlichem oder landwirtschaftlichem Material

Catanzaro: Von morgen, 15. Juni, bis zum 30. September gilt ein Verbot der Verbrennung von pflanzlichem oder landwirtschaftlichem Material
Catanzaro: Von morgen, 15. Juni, bis zum 30. September gilt ein Verbot der Verbrennung von pflanzlichem oder landwirtschaftlichem Material

Bürgermeisterin Nicola Fiorita hat eine Verordnung erlassen, die das Verbrennen von Pflanzenrückständen, die beim Mähen, Beschneiden oder Reinigen von landwirtschaftlichen Nutzflächen und Flächen sowie anderen in der Landwirtschaft verwendeten Pflanzenmaterialien anfallen, auf dem Produktionsgelände erlässt. Die Bestimmung basiert auf der Annahme, dass der aktuelle Klimatrend über dem saisonalen Durchschnitt liegende Temperaturen mit sich bringt, die zusammen mit dem Ausbleiben von Niederschlägen in der jüngeren Vergangenheit zu besonders günstigen Bedingungen für die Entstehung und Ausbreitung von Bränden mit schwerwiegenden Auswirkungen geführt haben das Territorium.

Im Zeitraum vom 15. Juni bis 30. Septembervon der Region Kalabrien mit DGR Nr. 174 vom 15.04.2024 zum maximalen Risiko für Waldbrände erklärt – wir lesen in der Anordnung des Bürgermeisters – ist es immer verboten, am selben Ort der Produktion von pflanzlichem oder landwirtschaftlichem Material das Verbrennen zu praktizieren alle Arten.

Im restlichen Zeitraum des Jahres, sofern gemäß Artikel 4 des Regionalgesetzes Nr. nichts anderes angegeben ist. Gemäß der Verordnung Nr. 51/2017 ist das Verbrennen von Pflanzenresten, die beim Mähen, Beschneiden, Reinigen usw. anfallen, am selben Produktionsort zulässig. unter vollständiger Einhaltung der folgenden Bedingungen:

1. Das oben beschriebene landwirtschaftliche Material und die Pflanzenrückstände müssen vorab am Ort der Entstehung für die für eine ausreichende Trocknung erforderliche Zeit gelagert werden, um die Verbrennung zu erleichtern und die Rauchentwicklung zu verringern.

2. Das Verbrennen des Pflanzenmaterials muss durch Gruppieren in kleinen Haufen und in täglichen Mengen von höchstens drei sterilen Metern (ungefähr drei Kubikmetern) pro Hektar Land ausschließlich in der Zeit zwischen 6.30 und 20.30 Uhr sowie zwischen 16.00 Uhr erfolgen 17.30 Uhr, wobei darauf zu achten ist, dass die Verbrennungsrückstandhaufen einen sicheren Platz in sicherer Entfernung zum noch zu verbrennenden Pflanzenmaterial einnehmen, um eine unbeabsichtigte Entzündung zu vermeiden;

3. Das Abbrennen ist innerhalb von Wäldern grundsätzlich und bis zu einem Mindestabstand von 100 m verboten. durch sie, außerdem muss die Verbrennung in einem angemessenen Abstand zu fremden Gebäuden und der Fahrbahn erfolgen, um keine Belästigungen und Belästigungen für Personen hervorzurufen;

4. Es ist stets verboten, mit Abfällen vermischtes Pflanzenmaterial, Materialien jeglicher Art oder andere Stoffe als Pflanzenabfälle und -rückstände zu verbrennen;

5. An Orten mit ungünstigen klimatischen Bedingungen, wie starker Trockenheit oder starker Belüftung, ist das Verbrennen grundsätzlich verboten.

6. Die Verwaltung hat das Recht, das offene Verbrennen von Pflanzenmaterial in allen Fällen ungünstiger meteorologischer, klimatischer oder umweltbedingter Bedingungen und in allen Fällen, in denen diese Tätigkeit eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit und/oder die Umwelt darstellen könnte, auszusetzen, aufzuschieben oder zu verbieten .

Die vorherige Mitteilung über den Beginn der Arbeiten muss an die Gemeinde Catanzaro – Abteilung für Umwelthygiene gesendet werden. Dabei ist das vorbereitete Formular mit Angabe des Tages und des Ortes, an dem die Verbrennung stattfinden wird, sowie der Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse des Antragstellers zu verwenden. Die Adressen, an die die Mitteilung gesendet werden kann, sind:

Während aller Phasen der Verbrennung und bis zum vollständigen Erlöschen ist eine ständige Aufsicht durch den Eigentümer oder Verwalter der landwirtschaftlichen Fläche oder durch eine verantwortliche Vertrauensperson sicherzustellen. Verstöße gegen die Bestimmungen dieser Verordnung werden unbeschadet einer schwereren strafrechtlichen Verantwortlichkeit gemäß der Gemeindeordnung und den in diesem Bereich geltenden Gesetzen geahndet. Die Verantwortung für die Überwachung und Sicherstellung der Einhaltung dieser Verordnung bleibt bei den Polizeikräften.

Der vollständige Wortlaut der Verordnung sowie das Formular zur Übermittlung an die Gemeindeämter können unter folgendem Link heruntergeladen werden:

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