Unionsverordnung gegen die Brandgefahr in Barletta

Bürgermeister Mino Cannito macht als Katastrophenschutzbehörde mit seiner eigenen Verordnung den Inhalt des Dekrets Nr. bekannt. 260 des Präsidenten des Regionalrats betreffend die „Erklärung der ernsten Waldbrandgefahr im gesamten Gebiet der Region Apulien“. Jahr 2024“, das am 15. Juni beginnt und bis zum 30. September des laufenden Jahres dauert.

Auf der Grundlage des oben genannten Dekrets ordnet die Gewerkschaftsordnung den Eigentümern, Pächtern, Pächtern und Verwaltern von ländlichen Grundstücken, Grundstücken, Flächen und Bereichen jeglicher Art und deren bebautem und/oder unbebautem, ruhendem und/oder verlassenem Nebenanwesen an, auf die zu bestehen Gemeindegebiet, die erforderlichen Verteidigungs- und Brandschutzarbeiten innerhalb der in der Bestimmung festgelegten Fristen durchzuführen, indem brennbares Material gereinigt und entfernt wird.

Von der Bestimmung betroffen sind auch die Mieter und Pächter, in welcher Eigenschaft auch immer, von Produktionsstandorten und Industrieanlagen (einschließlich stillgelegter Standorte), der Gasnetzbetreiber, die Eisenbahnverwaltungsgesellschaften, ANAS, das Aquedotto Pugliese, die Società Motorways und lokale öffentliche Einrichtungen und Sanierungskonsortien im Hinblick auf die Reinigung und Beseitigung aller Materialien, die möglicherweise Brände verursachen, in den Bereichen ihrer jeweiligen Zuständigkeit im Gemeindegebiet.

Auch das Verbrennen von Stoppeln, Stroh, landwirtschaftlichen Pflanzenresten und spontanem Bewuchs ist verboten. Zuwiderhandlungen werden mit den gesetzlich vorgesehenen Bußgeldern geahndet.

Der Text der Verordnung, der auch auf der Website www.comune.barletta.bt.it veröffentlicht wurde, ist beigefügt.

PREV Der PPC-Architektenorden trifft die Kandidaten für das Bürgermeisteramt von Lecce
NEXT Abel Balbo spielte als Junge Mittelfeldspieler. Ein Scudetto mit Roma, Pokale in Parma