Bozen * Polizeipräsidium Meran: „Ex-Partner wird seit Jahren verfolgt, Annäherungsverbot an 45-jährigen Tunesier“

Bozen * Polizeipräsidium Meran: „Ex-Partner wird seit Jahren verfolgt, Annäherungsverbot an 45-jährigen Tunesier“
Bozen * Polizeipräsidium Meran: „Ex-Partner wird seit Jahren verfolgt, Annäherungsverbot an 45-jährigen Tunesier“

10.13 Uhr – Sonntag, 16. Juni 2024

Gestern haben die Beamten des Polizeireviers Meran Maßnahmen zur Umsetzung der Anordnung zur Vollstreckung des Annäherungs- und Kontaktverbots gegen einen 45-jährigen tunesischen Staatsbürger mit Wohnsitz in Meran ergriffen, der sich regelmäßig auf dem Staatsgebiet aufhält.

Konkret verbot die vom GIP des Landesgerichts Bozen erlassene Vorsichtsmaßnahme dem Verdächtigen, sich seiner Ex-Partnerin und den von ihr besuchten Orten zu nähern, mit der Auflage, einen Abstand von 500 Metern einzuhalten und jegliche Kommunikation mit ihr zu vermeiden mit allen Mitteln.

Die Bestimmung entstand am Ende einer von der Staatsanwaltschaft Bozen koordinierten detaillierten Untersuchung durch die Ermittler des Polizeireviers Meran im Anschluss an die von der Frau eingereichte Anzeige wegen Verfolgungshandlungen und Misshandlungen mit Unterstützung des Anti-Gewalt-Zentrums Meran. an wen sich die Frau gewandt hatte und mit wem diese Polizeistation ständige und synergetische Beziehungen unterhält.

Insbesondere war der Verdächtige für schwerwiegende und anhaltende Verfolgungshandlungen gegen die Frau verantwortlich, darunter Beleidigungen, Drohungen, missbräuchliche Einstellungen und eine verschärfte Kontrolle über das Familienleben, unter anderem durch Episoden psychischer Gewalt durch Beleidigungen, Drohungen und einschüchterndes Verhalten. Darüber hinaus haben die in der Beschwerde dargelegten und durch die Ermittlungen der Kriminalpolizei bestätigten Sachverhalte eine Situation der Belästigung der Frau offenbart, deren wirtschaftlicher Lebensunterhalt auf das unerlässliche Minimum beschränkt war und die Möglichkeit, sich zu emanzipieren, nicht gegeben war Sie durfte die italienische Sprache lernen, arbeiten und den Telefonkontakt zu ihrer Herkunftsfamilie aufrechterhalten.

Unter Berücksichtigung der Angaben in der Beschwerde, die anschließend durch Ermittlungen der Kriminalpolizei bestätigt wurden, ordnete der Polizeikommissar der Provinz Bozen, Paolo Sartori, die Einleitung eines Verfahrens zur Aufhebung der Aufenthaltserlaubnis des 45-Jährigen an Tunesier, um dann seine Ausweisung aus dem Staatsgebiet durchführen zu können.

PREV von Mimit 50 Millionen für betroffene Gebiete einschließlich Massa-Carrara
NEXT Vecchia Pavia, die Pizzeria nebenan, die jeder gerne hätte