Urteil des Rechnungshofs zu in Viareggio verurteilten Ärzten: Keine Entschädigung für die ASL.

Urteil des Rechnungshofs zu in Viareggio verurteilten Ärzten: Keine Entschädigung für die ASL.
Urteil des Rechnungshofs zu in Viareggio verurteilten Ärzten: Keine Entschädigung für die ASL.

Der Rechnungshof hat kürzlich eine umstrittene Entscheidung bezüglich der beiden wegen Totschlags verurteilten Ärzte im Fall des 2013 in der Versilia verstorbenen Händlers aus Querceta (Lucca) gefällt. Trotz der endgültigen Strafe von sechs Monaten Haft wurden die Ärzte Daniela Castellani und Luca Dellatomasina von der Verpflichtung befreit, der ASL die bereits an die Erben des Opfers gezahlten 2 Millionen und 240.000 Euro zu entschädigen.

Der Fall und die Überzeugungen

Das tragische Ereignis ereignete sich am 22. Februar 2013, als der Patient Rodolfo Giannotti mit einem schweren Herzproblem in der Notaufnahme der Versilia eintraf, was leider zu seinem Tod führte. Die Anklagepunkte konzentrierten sich auf die Unterlassung wichtiger Untersuchungen, etwa einer Röntgenaufnahme des Brustkorbs, die eine Aortendissektion, eine potenziell tödliche Erkrankung, hätte aufdecken können.

Trotz der Bestätigung grober Fahrlässigkeit im Strafverfahren bis zum Kassationsgericht lehnte der Rechnungshof den Antrag der Buchhaltungsstaatsanwaltschaft ab, den Ärzten die Kosten für die bereits von der ASL gezahlte Entschädigung aufzuerlegen. Die Entscheidung basiert auf einem Gutachten, das die Verantwortlichkeiten der Ärzte in einigen kritischen Phasen der Fallbearbeitung nicht vollständig geklärt hat.

Das Urteil des Rechnungshofes

Dem Urteil zufolge wurde die schwere Fahrlässigkeit der Ärzte nicht vollständig und ausreichend nachgewiesen, was ein notwendiges Element ist, um ihnen eine finanzielle Verantwortung zuzuschreiben. Trotz der im Strafverfahren hervorgehobenen kritischen Punkte in Bezug auf die Bearbeitung des Falles und die unterlassenen diagnostischen Kontrollen stellte der Rechnungshof fest, dass keine ausreichende Fahrlässigkeit der Ärzte vorlag, um eine weitere Entschädigung zu rechtfertigen.

Komplexer Fall

Dieser Fall verdeutlicht die Komplexität und Vielfalt der gerichtlichen Beurteilungen zwischen Straf- und Rechnungslegungsverfahren. Obwohl die strafrechtliche Verantwortlichkeit bestätigt wurde, gelangte der Rechnungshof zu dem Schluss, dass die Fahrlässigkeit der Ärzte nicht ausreichte, um ihnen weitergehende Schadensersatzpflichten aufzuerlegen. Diese Entscheidung wirft wichtige Überlegungen zur Auslegung beruflicher Verantwortlichkeiten und gerichtlicher Standards auf, die in verschiedenen Rechtskontexten angewendet werden.

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