Sammelklage gegen Brücke über die Meerenge, Berufung von 104 Personen

Einhundertvier Personen haben bei der Geschäftsabteilung des Gerichts von Rom Berufung (gemäß Art. 840 sexiesdecies der Strafprozessordnung) gegen Stretto di Messina spa eingelegt.

Hierbei handelt es sich um eine Sammelklage, mit der der Richter aufgefordert wird, die Haftung des Unternehmens und den ungerechtfertigten Schaden festzustellen, der durch die Verletzung der Pflicht zur Sorgfalt, Korrektheit und Treu und Glauben durch die Fortsetzung der Tätigkeit für den Bau der Brücke über die Meerenge entstanden ist. Dennoch haben die Arbeiten kein wirkliches strategisches Interesse und sind aus ökologischer, struktureller und wirtschaftlicher Sicht nicht durchführbar.

Die Berufung wurde am 13. Juni von den Anwälten Aurora Notarianni, Giuseppe Vitarelli, Antonino De Luca (Gericht Messina) und Maria Grazia Fedele (Gericht Reggio Calabria) elektronisch eingereicht.

Die Beschwerdeführer erzählen mit dieser Sammelklage die Geschichte des Unternehmens und des Projekts und unterstreichen die Stichhaltigkeit ihrer Gründe, indem sie argumentieren, dass das sogenannte Überbrückungsdekret verfassungsrechtlich unrechtmäßig und im Widerspruch zur europäischen Gesetzgebung sei, und prangern folglich die Rechtswidrigkeit der Handlungen von an das von Pietro Ciucci geführte Unternehmen wegen Verstößen gegen zahlreiche interne und euro-einheitliche sowie internationale Vorschriften.

Die Verteidigung präzisiert: „Ziel dieser Berufung ist es, die vorgeschlagene Sammelklage festzustellen und für zulässig und begründet zu erklären.“

Wir möchten daher erreichen, dass das Unternehmen Stretto di Messina unverzüglich jegliche Handlungen oder Verhaltensweisen unterbindet, die kollektiven und weitreichenden und gesetzlich geschützten Rechten und Interessen schaden, jeglicher Tätigkeit, die auf die Genehmigung des endgültigen und ausführenden Projekts abzielt, und aller Verhaltensweisen im Zusammenhang mit der Wiederaufnahme der Planungstätigkeit des Werkes und der damit einhergehenden Anordnung der sofortigen Einstellung aller Verhandlungsaktivitäten, der Festlegung zusätzlicher, einseitiger und vertraglicher Handlungen, belastender und sonstiger Art, und aller Beschlüsse des Verwaltungsrates, jeder Tat oder Dokument, das im Verfahren vor der Via-Vas-Kommission und der Dienstleistungskonferenz vorgelegt wurde, anordnen und die Einstellung aller damit verbundenen und daraus resultierenden Aktivitäten anordnen, die geeignet sind, das Verhalten zu wiederholen, das schützenswerten kollektiven und homogenen Interessen schadet, und ihre Wiederholung verbieten. Jetzt, nachdem die Berufung eingelegt wurde, warten wir auf den Termin der Anhörung.“

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