Cosenza: Kind im Schwimmbad von Campagnano ertrunken, alle Angeklagten freigesprochen

COSENZA – Kind im Schwimmbad ertrunken, alle auch im zweiten Grad freigesprochen. Das Berufungsgericht von Catanzaro bestätigte das Urteil ersten Grades (Freispruch für alle) für die Angeklagten im Prozess um den Tod des kleinen Giancarlo Esposito. der 4-jährige Junge, der am 2. Juli 2014 aufgehört hat zu leben, als er im städtischen Schwimmbad von Cosenza war. Sie wurden vor Gericht erledigt Carmine Manna (gesetzlicher Vertreter des Unternehmens), e die Pädagoginnen Franca Manna, Luana Coscarello, Martina Gallo und Ilaria Bove die an diesem Morgen bei der Arbeit waren, als der kleine Giancarlo den Kindergarten betrat, die Campagnano-Einrichtung, die den Kleinen gewidmet ist. Daher blieb die Berufung der Staatsanwaltschaft, die stattdessen eine Freiheitsstrafe von jeweils fünf Jahren wegen fahrlässiger Tötung beantragt hatte, erfolglos. Sie hielten jedoch erneut die Verteidigungsargumente der Anwälte Marcello Manna, Concetta Coscarella und Sabrina Rondinelli für stichhaltig.

Der Tod des Kindes an seinem ersten Tag im „Kindergarten“

Die Ereignisse, die die ganze Stadt bestürzten, gehen auf den 2. Juli vor 10 Jahren zurück, als der kleine Giancarlo, An seinem ersten Tag im „Kindergarten“, zu dem ihn seine Eltern begleitet hatten, spielte und vergnügte er sich mit den anderen Kindern. In wenigen Minuten hätte sich jedoch die gewaltige Tragödie ereignet, die offensichtlich eine Untersuchung auslöste, um die Todesursache des kleinen Jungen zu ermitteln, der in der Wanne liegend aufgefunden wurde. Das Kind hätte an einer Krankheit gelitten, die zum Ertrinken geführt hätte. Als er ins Krankenhaus gebracht wurde, war der kleine Junge bereits tot. Die Staatsanwaltschaft unterstützte die Theorie des Ertrinkens.

Zur Untermauerung dieser These wurden das Vorhandensein eines Schaumpilzes im Kehlkopf und andere Anzeichen in der Leber und im Darm des Kindes festgestellt. Die Verteidiger hingegen haben immer favorisiert gesundheitliche Probleme des Kindes. Aus diesem Grund hatte der Richter angeordnet ein drittes Gutachten. Der zuständige Sachverständige Dr. Bocchini kam in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass der Tod des kleinen Giancarlo auf eine akute fulminante Myokarditis zurückzuführen sei. Das Urteil fiel zugunsten der Letzteren aus, die vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen wurden.

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