TAR-Entscheidung zum Corradini-Autoreparaturstreit, präzisiert die Gemeinde Reggio


19. Juni 2024 um 18:58 Uhr

Nach den in den letzten Stunden veröffentlichten Nachrichten über das Urteil der TAR von Parma im Streit zwischen Autofficina Corradini – Gemeinde Reggio Emilia – Mpm-Unternehmen für den Straßensanierungsdienst nach einem Unfall sind einige Klarstellungen erforderlich.

Das regionale Verwaltungsgericht Parma äußerte sich nicht zum Vertrag von 2016, für den die Corradinis strafrechtlich verurteilt wurden; Stattdessen entschieden die Verwaltungsrichter nur über die neue direkte Übertragung der Leistung an die Mpm-Gesellschaft, die jedoch bis zum natürlichen Ablauf am 30. September 2024 gültig und wirksam bleibt.

Der Verwaltungsrichter lehnte entgegen der Behauptung der Corradinis alle ihre Anträge ab.

Das heißt:

lehnte den Antrag auf technische Verlängerung und den Antrag auf Übernahme des neuen Vertrags ab;

lehnte den Antrag auf Entschädigung wegen entgangener Chancen ab;

lehnte den weiteren Schadensersatzantrag ab (für verschiedene Titel bezifferte er sich auf etwa 700.000 Euro) und reduzierte ihn auf etwa 4.600 Euro für die Eingriffe, die der neue Händler im Januar rein versehentlich durchgeführt hatte.

Abschließend ist anzumerken, dass der in der Veröffentlichung zitierte örtliche Polizeikommandant Stefano Poma sich nicht mit der Vorgehensweise und dem Einsatz des betreffenden Dienstes befasst hat. Der Betroffene erwägt angesichts der gegen ihn öffentlich geäußerten Urteile, seine eigene Ehre rechtlich zu schützen.



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