Angeklagt wegen der Verbrechen der Bedrohung und versuchter privater Gewalt: Die vom Gericht von Agrigent akzeptierten Verteidigungsthesen: freigesprochen

Angeklagt wegen der Verbrechen der Bedrohung und versuchter privater Gewalt: Die vom Gericht von Agrigent akzeptierten Verteidigungsthesen: freigesprochen
Angeklagt wegen der Verbrechen der Bedrohung und versuchter privater Gewalt: Die vom Gericht von Agrigent akzeptierten Verteidigungsthesen: freigesprochen

Die Einzelrichterin des Gerichts von Agrigent, Sabrina Bazzano, akzeptierte die Argumente der Verteidigerin des Angeklagten, Monica Malogioglio, und sprach einen 52-Jährigen frei, der für die Verbrechen der Drohungen, versuchten Körperverletzungen und versuchten privaten Gewalt verantwortlich war. Der Angeklagte wurde schließlich vor Gericht gestellt und beschuldigt, versucht zu haben, seine Nachbarn in einer Eigentumswohnung im Viertel Villaggio Peruzzo anzugreifen und mit deren Tötung zu drohen.

Dem Mann wurde insbesondere vorgeworfen, Sätze wie „Bastard, ich bring dich um“ an einen Nachbarn gerichtet und ihn aus dem dritten Stock seines Wohngebäudes mit einer Vase mit einer Pflanze beworfen zu haben, ohne ihn jedoch zu treffen ihn, weil es dem mutmaßlichen Opfer gelungen sei, von der Flugbahn abzuweichen.

Der Verteidiger, der Anwalt Malogioglio, betonte jedoch, dass die Geschichte des mutmaßlichen Opfers nicht bestätigt sei und dass sie sich im Gerichtssaal so sehr von Hass und Groll beseelt gezeigt habe, dass sie sich mit negativen Kommentaren gegen die vom Verteidiger beantragte Klageerleichterung gewehrt habe gegen den Angeklagten gemacht. Letzterer war auch für versuchte private Gewalt gegen einen anderen Miteigentümer des Gebäudes verantwortlich.

Die 52-Jährige hätte damit gedroht, die Leitungen des Stromzählers ihrer Wohnung zu durchtrennen, wenn sie den Zähler des Gebäudes, das der Frau als Eigentümerin der Eigentumswohnung mehrere Jahre lang gehört hatte und das nach einem Jahr nicht wieder angeschlossen wurde, nicht wieder angeschlossen hätte Nachdem die Trennung aufgrund von Zahlungsrückständen kürzlich eingegriffen hatte, hatte sie es trotz mehrfacher Aufforderung nicht mehr reaktiviert.

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