Von Perugia bis Orvieto: Zeitpunkte der Gründung des Rates und seiner Ernennung

Von Perugia bis Orvieto: Zeitpunkte der Gründung des Rates und seiner Ernennung
Von Perugia bis Orvieto: Zeitpunkte der Gründung des Rates und seiner Ernennung

Sobald die Wahlen in Perugia, Foligno, Gubbio, Orvieto und Bastia Umbra beendet sind, ist es sofort an der Zeit, dass die neuen oder erneut bestätigten Bürgermeister ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen. Wie immer gibt das Tuel (konsolidiertes Gesetz für Kommunalverwaltungen) den Weg vor, insbesondere wird hier auf Kapitel Eins verwiesen, das die Leitungsorgane der Gemeinden und auch der Provinzen regelt.

Ausgangspunkt ist selbstverständlich die Bekanntgabe der gewählten Gemeinderäte, danach muss die erste Sitzung des Gemeinderats innerhalb von 10 Tagen einberufen und innerhalb von zehn Tagen nach der Einberufung anberaumt werden. Ab der Proklamation stehen Ihnen also 20 Tage zur Verfügung.

In einer Entscheidung des Staatsrates aus dem Jahr 2006 wurde jedoch festgestellt, dass die fraglichen Bestimmungen nicht zwingend, sondern zügig sind, in dem Sinne, dass die Bürgermeister so schnell wie möglich mit der Einrichtung des Gemeinderats fortfahren müssen.

Die erste Sitzung der höchsten Versammlung muss tatsächlich vom Bürgermeister einberufen werden und wird bis zur Wahl des Präsidenten vom ältesten Stadtrat geleitet, der in diesem Fall derjenige ist, der die meisten Präferenzen erhalten hat. Wenn er die Aufgabe ablehnt, fahren wir mit dem zweitmeisten Stimmen fort und so weiter.

Die Ernennung des Gemeinderats liegt ausschließlich in der Verantwortung des Bürgermeisters, der die Dekrete zur Ernennung der Stadträte unterzeichnet und ihnen auch die Delegationen zuweist, d. h. die Angelegenheiten, mit denen sie sich während ihrer Amtszeit befassen müssen.

Bezüglich des Zeitpunkts bezieht sich das Tuel auf die Einberufung des ersten Gemeinderats in dem Sinne, dass der Bürgermeister in der Eröffnungssitzung der Versammlung die Zusammensetzung des Gemeinderats mitteilt, auch wenn im Allgemeinen die Mitglieder des Verwaltungsteams immer bekannt gegeben werden ein paar Tage vorher.

Seit 2014 darf in den Gemeinderäten von Gemeinden mit mehr als 3.000 Einwohnern kein Geschlecht mit weniger als 40 Prozent vertreten sein, wobei die arithmetische Rundung je nach Mitgliederzahl erfolgt. Hier bestimmt die Bevölkerung, wie groß die Gruppe der Stadträte ist: Wir reichen von Perugia, wo der Stadtrat aus dem Bürgermeister und maximal neun Stadträten besteht, bis zu Orvieto und Bastia, wo das Team aus dem Bürgermeister und maximal fünf Stadträten besteht .

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