Toskana, Beiträge für Betreuer von Familienmitgliedern mit Behinderungen für 2024 erneuert – Informare un H

Toskana, Beiträge für Betreuer von Familienmitgliedern mit Behinderungen für 2024 erneuert – Informare un H
Toskana, Beiträge für Betreuer von Familienmitgliedern mit Behinderungen für 2024 erneuert – Informare un H

Auch für das Jahr 2024 sind Beiträge für Betreuer von Familienangehörigen mit Behinderung bestätigt. Dies wurde von der Region Toskana festgelegt, die auch die Verteilung der Ressourcen (1 Million und 800.000 Euro) festlegte. Der monatliche Beitrag von 400 Euro wird vorrangig den Betreuern schwerstbehinderter Menschen sowie Begleitprogrammen zur Deinstitutionalisierung und Wiedervereinigung der Betreuer mit der betreuten Person zugute kommen.

Ein junger blinder Mann steigt eine Treppe hinauf und stützt sich dabei auf den Arm einer jungen Betreuerin (Foto von Eren Li auf Pexels).

Mit der Regionalratsresolution 126/2024 wurde die Toskana hat Schritte unternommen, um die Auszahlung der Beiträge zugunsten der zu erneuern Betreuer von Familienmitgliedern mit Behinderungen auch für das Jahr 2024und definierte die Zuweisung von Ressourcen (in Anhang A derselben Resolution enthalten). Der zugewiesene Betrag beträgt 1.811.685 Euro.

Hinsichtlich der Identifizierung der Berechtigten, der Quantifizierung des Beitrags und der Zugangsmodalitäten gilt:Adresszeilen für die Verwendung der Mittel des Fonds zur Unterstützung der Pflege- und Assistenzfunktion der pflegenden Angehörigen„, geändert durch die Resolution 717/2022 des Regionalrats (in Anhang A enthalten), außer als in Punkt 2) des Absatzes über Empfänger angegeben, wo der Punkt „Betreuer von Personen, die aufgrund der Notstandsbestimmungen keinen Zugang zu Wohneinrichtungen hatten, nachgewiesen durch geeignete Unterlagen“ gestrichen werden soll.

Insbesondere übernehmen die genannten Richtlinien die Definition von Pflegekraft enthalten in Artikel 1 Absatz 255* des Gesetzes 205/2017; Geben Sie an, dass das Hauptziel des Fonds darin besteht, zu geben Unterstützung und Entlastung der pflegenden und unterstützenden Rolle der pflegenden Angehörigen, um faire und einheitliche Antworten im gesamten Gebiet der Region zu gewährleisten, die Lebensqualität zu verbessern und einen globalen Pflegeprozess zu fördern, bei dem der Mensch und seine Familien im Mittelpunkt stehen“; Geben Sie an, dass es zwischen Betreuern gegeben werden muss Vorrang vor Interventionen in Richtung Betreuer von Menschen mit sehr schweren Behinderungen (im Sinne der Gesetzgebung) sowie an Begleitprogramme zur Deinstitutionalisierung und die Zusammenführung der Pflegekraft mit der betreuten Person; Stellen Sie fest, dass die Höhe des wirtschaftlichen Beitrags gleich ist 400 Euro pro Monat.

Ja Zugriff auf den Beitrag durch einen Antrag auf Übernahme und Beurteilung der behinderten oder nicht selbständigen Person (oder, falls erforderlich, eine Neubeurteilung für Personen, die bereits für die Dienste verantwortlich sind), die in den entsprechenden Büros durchgeführt werden Zugangspunkte zu lokalen Gesundheits- und Sozialdiensten. Der Antrag wird von einem speziellen Team geprüft, das den Behandlungsbeitrag unter Bezugnahme auf das zuweist klinische Bedingungen und Bedürfnisse der behinderten oder nicht selbständigen Person sowie der Grad der Pflegebelastung/Stress der pflegenden Angehörigen. Der Beitrag stellt keinen Ersatz oder Schadensersatz dar, sondern vielmehr zusätzlich und ergänzend Zugang zu Hause durch Gesundheitspersonal (Fachärzte, Therapeuten, Krankenschwestern, OSS) und ist kompatibel mit anderen wirtschaftlichen Beiträgen oder Dienstleistungen, die mit dem gleichen Zweck erbracht werden, um den Aufenthalt der Person mit Behinderung oder mangelnder Selbstständigkeit zu Hause zu unterstützen, einschließlich des Besuchs einer Tagesstätte.

Wir erinnern Sie daran, dass die Region Toskana bereits seit einigen Jahren ein System aktiviert hat Hörzentrum für pflegende Angehörige (Lesen Sie darüber unter diesem Link) und arbeitet an einem Vorschlag für ein Regionalgesetz mit dem Ziel „Bestimmungen zur Förderung und Anerkennung der Figur der pflegenden Angehörigen” (eine Präsentation davon finden Sie unter diesem Link). (Simona Lancioni)

* Gesetz 205/2017 (Staatshaushaltsprognose für das Haushaltsjahr 2018 und Mehrjahreshaushalt für den Dreijahreszeitraum 2018-2020), Artikel 1, Absatz 255: „Als Familienbetreuer gilt die Person, die den Ehepartner, die andere Partei der Lebenspartnerschaft zwischen Personen des gleichen Geschlechts oder den faktischen Partner im Sinne des Gesetzes Nr. 20. Mai 2016 unterstützt und betreut. 76, eines Familienangehörigen oder Verwandten zweiten Grades oder, nur in den in Artikel 33, Absatz 3, des Gesetzes vom 5. Februar 1992, Nr. 76, genannten Fällen. 104 wird ein Familienmitglied dritten Grades, das aufgrund einer Krankheit, eines Gebrechens oder einer Behinderung, auch chronischer oder degenerativer Art, nicht selbständig und nicht in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen, als leistungsunfähig und pflegebedürftig anerkannt – Dauer der Kurzzeithilfe gemäß Artikel 3 Absatz 3 des Gesetzes vom 5. Februar 1992, Nr. 104, oder hat Anspruch auf eine Begleitvergütung gemäß Gesetz vom 11. Februar 1980, Nr. 18».

Normative Anforderungen:

Beschluss des Regionalrats der Toskana vom 12. Februar 2024 Nr. 126, Fonds zur Unterstützung der Pflege- und Assistenzfunktion der pflegenden Angehörigen – 2023: Zuweisung von RessourcenAnhang A (Ressourcentabelle).

Beschluss des Regionalrats der Toskana vom 20. Juni 2022 n. 717, Fonds zur Unterstützung der Pflege- und Assistenzrolle der pflegenden Angehörigen: Änderung der Richtlinien und Zuweisung von RessourcenAnhang A (Richtlinien), Anhang B (Ressourcentabelle).

Beschluss des Regionalrats der Toskana vom 8. März 2021 n. 212“,Fonds zur Unterstützung der Pflege- und Assistenzfunktion der pflegenden Angehörigen: Genehmigung von Leitlinien”, Anhang A (Richtlinien), Anhang B (Ressourcentabelle).

Siehe auch:

In der Toskana wurde ein Gesetzesvorschlag zur Anerkennung von pflegenden Angehörigen vorgelegt. «Anmelden», 20. Februar 2024.

Toskana, ein Beitrag für Betreuer, die ein behindertes oder nicht selbständiges Familienmitglied unterstützen«Anmelden», 16. März 2021.

Zuletzt aktualisiert am 25. Juni 2024 von Simona

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