Hier ist die Verordnung der Gemeinden Potenza und Pignola

Der Bürgermeister von Potenza mit seinem eigenen Die Verordnung sieht vor, dass alle Bürger und das gesamte Gemeindegebiet mit sofortiger Wirkung und bis zum 30. September 2024 das Verbot der Entnahme und Verwendung von Wasser aus der öffentlichen Wasserleitung einhalten für:

  • Bewässerung und Bewässerung von Gemüsegärten, Gärten und Rasenflächen;
  • Waschen relevanter Bereiche, Höfe und Plätze;
  • Waschen von Fahrzeugen, Maschinen und Geräten;
  • Füllen von Schwimmbecken, Zierbrunnen, Gartenkübeln;
  • alle Verwendungszwecke außer Lebensmitteln, Haushalt und Sanitär.

Lädt Bürger zu einem begrenzte, verantwortungsvolle und rationelle Nutzung der Wasserressourcen um zu Vermeiden Sie unnötigen Abfall.

Warnt davor, dass die Nichteinhaltung der Bestimmungen der Verordnung die Anwendung der Verordnung nach sich zieht Verwaltungsstrafe von 25 bis 500 Euro gemäß Art. 7-bis des TUEL n. 267/2000.

Gleiche Bestimmung für die Gemeinde Pignola der in einer Notiz mitteilt:

„Nachdem ich die erhaltenen Notizen gesehen habe schwere anhaltende Wasserkrise Das vom Lukanischen Aquädukt und der Präfektur Potenza übermittelte Dokument wurde ausgestellt Verordnung des Bürgermeisters an alle Bürger und im gesamten Gemeindegebiet mit sofortiger Wirkung und bis zum 30. September 2024 über das Verbot der Entnahme und Nutzung von Wasser aus dem öffentlichen Aquädukt für:

  • 1. Bewässerung und Bewässerung von Gemüsegärten, Gärten und Rasenflächen;
  • 2. Waschen relevanter Bereiche, Höfe und Höfe;
  • 3. privates Waschen von Fahrzeugen, Maschinen und Geräten;
  • 4. Befüllung von Schwimmbecken, Zierbrunnen, Gartenkübeln;
  • 5. alle Verwendungszwecke außer Lebensmitteln, häuslichen und hygienisch-sanitären Zwecken.

Bürger sind eingeladen zu einem begrenzte, verantwortungsvolle und rationelle Nutzung der Wasserressourcen um unnötigen Abfall zu vermeiden.

Die Nichteinhaltung der Bestimmungen dieser Verordnung hat die Anwendung von Verwaltungsstrafe von 25,00 € bis 500,00 € gemäß Art. 7-bis des Gesetzesdekrets Nr. 267/2000.

Das beauftragte Personal führt bei Bedarf zusammen mit dem von Acquedotto Lucano Spa beauftragten Personal Kontrollen zur Einhaltung dieser Verordnung durch.

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