STRASSENMASSNAHMEN FÜR DAS RADRENNEN „111. TOUR DE FRANCE – 3. ETAPPE“ ABFAHRT IN PACENZA AM MONTAG, 1. JULI UND ANKUNFT IN TURIN. Alexandria

STRASSENMASSNAHMEN FÜR DAS RADRENNEN „111. TOUR DE FRANCE – 3. ETAPPE“ ABFAHRT IN PACENZA AM MONTAG, 1. JULI UND ANKUNFT IN TURIN. Alexandria
STRASSENMASSNAHMEN FÜR DAS RADRENNEN „111. TOUR DE FRANCE – 3. ETAPPE“ ABFAHRT IN PACENZA AM MONTAG, 1. JULI UND ANKUNFT IN TURIN. Alexandria

UMSETZLICHE MASSNAHMEN, UM DIE DURCHFÜHRUNG DES WETTKÄMPFEN RADRENNENS „111. TOUR DE FRANCE – 3. ETAPPE“ MIT ABFAHRT IN PIACENZA AM MONTAG, 1. JULI 2024 UND ANKUNFT IN TURIN ZU ERMÖGLICHEN.

Nach Einsicht in die von Herrn Christian Prudhomme in seiner Eigenschaft als Tour de France-Direktor der ASO Amaury Sport Organisation mit Sitz in Boulogne-Billancourt (Frankreich) vorgelegten Unterlagen zielte er darauf ab, die Genehmigung zur Durchführung des internationalen Radrennens für Profis mit dem Namen „111° TOUR DE“ zu erhalten FRANKREICH – 3. ETAPPE PIACENZA – TURIN“, geplant für Montag, 1. Juli 2024, mit Durchfahrt durch das Gemeindegebiet gegen ca. 13.00 Uhr…

Von Sonntag, 30. Juni, 15.00 Uhr, bis Montag, 1. Juli, 16.00 Uhr, wird am Gamondio-Damm, nördliche Halbspur, im Abschnitt zwischen der Front Nr. 1/F und der Via Montebello (mit der Via Montebello) ein Halteverbot mit Zwangsräumung verhängt Ausnahme des Fahrzeugs, das die Tour unterstützt);

Am 1. Juli wird von 00:00 bis 16:00 Uhr ein Halteverbot mit Zwangsräumung in den betroffenen Straßen unter kommunaler Gerichtsbarkeit mit der unten aufgeführten Ausschreibung eingeführt: San Giuliano Vecchio, Via Piacenza, im Abschnitt zwischen Via Verkauf (SP 83) und SP 150 auf beiden Seiten; SS10, unter kommunaler Zuständigkeit, beide Seiten; über Marengo bis zur Via don Orione, beide Seiten; Via San Giovanni Bosco, nordwestliche Halbstraße, im Abschnitt zwischen Via Marengo und Via Don Orione, auf beiden Seiten; Via Sardegna, zwischen dem Circolo Sardo und dem Kreisverkehr mit Via San Giovanni Bosco auf beiden Seiten; Via Don Orione, nördliche Halbstraße, beide Seiten; Via San Giovanni Bosco, östliche Halbspur, im Abschnitt zwischen Via de Negri und Via Sardegna, auf beiden Seiten; Gamondio glacis, nördliche Halbstraße, beide Seiten; Corso Borsalino, nördliche Halbspur, beide Seiten; Viale Brigate Ravenna; Viale Tivoli, beide Seiten (mit Ausnahme der Zufahrtsstraße); Corso Carlo Marx, beide Seiten; Via Bonardi, im Abschnitt zwischen Haus Nr. 8 und Corso Carlo Marx, auf beiden Seiten und auf den Halbfahrbahnen; Corso Acqui, im Abschnitt zwischen Corso Carlo Marx und Cantalupo, auf beiden Seiten; Acqui-Straße, beide Seiten.

Am Montag, den 1. Juli, wird von 11:00 bis 16:00 Uhr ein Durchfahrtsverbot für die betroffenen oder störenden Straßen und unter kommunaler Zuständigkeit verhängt, mit der unten aufgeführten Ausschreibung: San Giuliano Vecchio, Via Piacenza, im dazwischen liegenden Abschnitt über Sale (SP 83) und SP 150; SS10, unter kommunaler Zuständigkeit; über Marengo bis zur Via Don Orione; Via San Giovanni Bosco, nordwestliche Halbstraße, im Abschnitt zwischen Via Marengo und Via Don Orione; Via Sardegna, zwischen dem Circolo Sardo und dem Kreisverkehr mit Via San Giovanni Bosco (Fahrzeuge, die Via Sardegna verlassen, fahren in entgegengesetzter Richtung in Richtung Kreisverkehr mit Via San Giovanni Bosco bis zur Via de Negri); Via Don Orione, nördliche Halbstraße; Via San Giovanni Bosco, östliche Halbspur, im Abschnitt zwischen Via de Negri und Via Sardegna; Gamondio glacis, nördliche Halbstraße; Corso Borsalino, nördliche Halbspur; Viale Brigate Ravenna; viale Tivoli (mit Ausnahme von Fahrzeugen, die auf der Zufahrtsstraße geparkt sind, die in Richtung Corso Carlo Alberto führt); Carlo-Marx-Kurs; Via Bonardi, im Abschnitt zwischen Hausnummer 8 und Corso Carlo Marx, beides Halbfahrbahnen; Corso Acqui, im Abschnitt zwischen Corso Carlo Marx und Cantalupo; Acqui-Straße.

Der Tour de France-Direktor der ASO Amaury Sport Organisation ist als verantwortlicher Veranstalter der Veranstaltung sowohl straf- als auch zivilrechtlich allein verantwortlich für etwaige Schäden, die Dritten während der Veranstaltung selbst entstehen.

Der Veranstalter der Veranstaltung ist, wie in der Einleitung näher erläutert, für den in dieser Vorrichtung zu dieser Veranstaltung angegebenen Zeitraum verantwortlich, für die Aufstellung der Absperrungen zu Beginn der Veranstaltung und für deren Wartung während der Veranstaltung sowie für deren Entfernung am Ende der Veranstaltung für die Effizienz und Effektivität der Garnison.

Auf Anordnung des Städtischen Polizeikommandos müssen an den Absperrungen von den Veranstaltern provisorische Verkehrsschilder angebracht werden, die auf das Durchfahrtsverbot hinweisen.

Gleichzeitig und während der gesamten in der Einleitung genannten Dauer der Veranstaltung ist der oben genannte Veranstalter dafür verantwortlich, sicherzustellen und zeitnah zu überprüfen, dass die Platzierung der Veranstaltungsanlagen eine Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge und/oder Strafverfolgungsbehörden ermöglicht. in den Straßen, die von den Displays besetzt sind, und in denen, die sich einmischen.

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