Träumen Sie davon, in der Toskana zu leben? 30.000 Euro für den Kauf eines Hauses, wenn Sie in eine kleine Bergstadt ziehen

Träumen Sie davon, in der Toskana zu leben? 30.000 Euro für den Kauf eines Hauses, wenn Sie in eine kleine Bergstadt ziehen
Träumen Sie davon, in der Toskana zu leben? 30.000 Euro für den Kauf eines Hauses, wenn Sie in eine kleine Bergstadt ziehen

In der Toskana zu leben, in einer kleinen Bergstadt, umgeben von atemberaubenden Landschaften und reiner Luft zu atmen, ist ein Wunsch, den viele teilen. Besonders nach der Pandemie. Und auch aufgrund der übermäßigen Hitze im Sommer, die viele Menschen dazu veranlasst hat, ihren Urlaub lieber in den Bergen als am Meer zu verbringen. Nun, aber was wäre, wenn Sie sich dafür entscheiden würden, in den Bergen zu leben, anstatt dort Urlaub zu machen? Jetzt ist es möglich, das heißt, es war schon immer möglich, aber die Region Toskana gewährt einen Beitrag von 30.000 Euro für den Kauf eines Hauses, wenn Sie in eine kleine toskanische Berggemeinde ziehen, d. h. mit weniger als 5.000 Einwohnern.

Neue Residenz in den Bergen

Dies ist der Nutzen des kürzlich veröffentlichten Aufrufs mit dem Titel „Residenz in den Bergen 2024“, der darauf abzielt, die Wiederbevölkerung und sozioökonomische Wiederbelebung der toskanischen Berggebiete zu fördern und zu fördern. Der Aufruf ist mit 2 Millionen und 800.000 Euro vom italienischen Bergentwicklungsfonds (Fosmit) dotiert und richtet sich an alle Staatsbürger, Italiener oder aus einem anderen EU-Staat oder Nicht-EU-Bürger, die über eine Aufenthaltserlaubnis für mindestens 10 Jahre verfügen Jahre, die in einer italienischen Gemeinde außerhalb der Berge wohnen.

Wohnen in den Bergen 2024 ist der neue Aufruf der Region Toskana, die Wiederbesiedlung und sozioökonomische Wiederbelebung von Berggebieten zu fördern und zu fördern.

Foto unsplash

Die Bewerbungsfristen

Um sich zu bewerben (hier elektronisch einzureichen), haben Sie bis zum 27. Juli, 13 Uhr Zeit: Der beantragte Beitrag kann zwischen mindestens 10.000 und höchstens 30.000 Euro liegen, darf aber auf keinen Fall mehr als 50 % des Gesamtbetrags betragen Aufwendungen, die für die Kosten im Zusammenhang mit dem Kauf der Immobilie und der dazugehörigen Zubehörteile anfallen. „Wir möchten die Lebensqualität und die Entwicklungsbedingungen der Gebiete, in denen wir weiterhin ständige und einschneidende Maßnahmen ergreifen wollen, erheblich unterstützen, und das Wohnbauverbot erweckt durch die Förderung neuer Lebensstile Orte mit neuem Leben, in denen neue Gemeinschaft und damit neue Lebensräume entstehen.“ Entwicklung und Wachstum“, erklärte der Präsident der Toskana, Eugenio Giani.

„Die toskanischen Berge sind Gebiete von einzigartiger Schönheit mit Dörfern, die wiederentdeckt werden müssen, die jedoch unter Entvölkerung leiden“, bestätigt Stefania Saccardi, Vizepräsidentin und Stadträtin für interne Bereiche. „Die Entscheidung, in einer dieser Gemeinden zu leben, ist daher eine Herausforderung und eine Chance, insbesondere für junge Menschen, und die Ankündigung bietet, indem sie den Bergen eine konkrete Möglichkeit gibt, auch die Chance für eine neue Lebensentscheidung.“

Im Detail ist auf Bürokratie zu achten

Die Bekanntmachung bekräftigt dies die maximale Entität des Beitrags darf in keinem Fall höher sein als 50 % der Gesamtkosten, die für die Kosten im Zusammenhang mit dem Kauf der Immobilie und der dazugehörigen Zubehörteile anfallen. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Sie für den maximalen Beitrag von 30.000 Euro 60.000 Euro ausgeben müssen.

Das Maß ist kumulativ mit anderen Bonusformen, die von der Region oder dem Staat bereitgestellt werden. Es wird jedoch klargestellt, dass die kumulierten Beiträge in keinem Fall höher sein dürfen als die tatsächlich für den Eingriff angefallenen Kosten. Förderfähig sind nur die Kosten für den Erwerb der Immobilie, die als Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt genutzt werden soll, zuzüglich etwaiger Nebenkosten, beschränkt auf Immobilien zur Wohnnutzung. In der Bekanntmachung wird festgelegt, welche Katasterkategorien erlaubt sind und welche Zahlungsarten und von Dokumentation sind genehmigt.

Teilnahmevoraussetzungen

Mit der Einreichung des Teilnahmeantrags muss der Bewerber in eigener Verantwortung erklären, dass er über die folgenden subjektiven Voraussetzungen verfügt:

  1. gemäß Artikel 9 des Gesetzesdekrets 286/1998 italienischer Staatsbürger oder Staatsbürger eines anderen EU-Staates oder Nicht-EU-Bürger mit einer Aufenthaltserlaubnis für mindestens 10 Jahre sein;
  2. volljährig sein;
  3. Sie müssen Ihren Wohnsitz in einer italienischen Gemeinde haben, die nicht in den Bergregionen liegt. Dies geht aus den neuesten offiziellen Istat-Daten hervor, die zum Zeitpunkt der Annahme des Exekutivdekrets zur Genehmigung der Ausschreibung verfügbar waren (Anhang 2 des Dekrets 12500 vom 6. Juni 2024).

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