Cremona Sera – GDF: betrügerische Insolvenz. Von den Geschäftsführern eines Transportunternehmens und ihren Familien wurden Vermögenswerte im Wert von 230.000 Euro beschlagnahmt

Cremona Sera – GDF: betrügerische Insolvenz. Von den Geschäftsführern eines Transportunternehmens und ihren Familien wurden Vermögenswerte im Wert von 230.000 Euro beschlagnahmt
Cremona Sera – GDF: betrügerische Insolvenz. Von den Geschäftsführern eines Transportunternehmens und ihren Familien wurden Vermögenswerte im Wert von 230.000 Euro beschlagnahmt

Die Finanziers des Provinzkommandos von Cremona, zwischen Cremona, Busto Arsizio (VA), Pessina Cremonese (CR), San Bassano (CR) und Bozen, führten tatsächlich eine vom GIP am Gericht von Cremona angeordnete Präventivbeschlagnahme gegen die Verwalter durch und gesetzlich alle pakistanischen Staatsangehörigen sowie ihre Familienangehörigen eines Transportunternehmens, das in Konkurs ging, nachdem sie Geldbeträge durch Gutschrift auf ihre Privatkonten umgeleitet und eine Reihe von Fahrzeugen an ein neues Unternehmen geschickt hatten von denselben Verdächtigen durch den Abschluss des Vertrags über den Verkauf eines Geschäftszweigs errichtet und so den Konkurs des insolventen Unternehmens festgestellt.

Die Tätigkeit der Soldaten der Wirtschafts- und Finanzpolizei ergab sich aus einer Untersuchungsdelegation der örtlichen Staatsanwaltschaft, nachdem der Insolvenzverwalter Schwierigkeiten hatte, die Gründe für die Insolvenz, einschließlich der Missachtung verfahrensrechtlicher Verpflichtungen, herauszufinden der Untersuchungsgegenstände, die fehlende Identifizierung beweglicher Vermögenswerte und die Unmöglichkeit, Bestandsrekonstruktionen durchzuführen, bis hin zur Nichtverfügbarkeit des alleinigen Geschäftsführers des Unternehmens. Die Ermittlungstätigkeiten, unterstützt durch eingehende Finanzanalysen und andere komplexe gerichtspolizeiliche Maßnahmen, haben es ermöglicht, den schweren betrügerischen Bankrott der Direktoren und ihrer Familienangehörigen ans Licht zu bringen.

Als Ergebnis der Ermittlungen, an denen insgesamt 4 natürliche Personen und 2 juristische Personen beteiligt waren, wurden 8 Fahrzeuge des insolventen Unternehmens beschlagnahmt und Geldbeträge in Höhe von rund 230.000 Euro beschlagnahmt.

Das Strafverfahren betrifft die Ermittlungsphase; Aufgrund des Grundsatzes der Unschuldsvermutung wird die Verantwortlichkeit der untersuchten Personen erst dann endgültig geklärt, wenn eine unwiderrufliche Verurteilung vorliegt.

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