Das neue Stadtplanungsgesetz der Region Kampanien: Die Eindämmung des Flächenverbrauchs steht im Mittelpunkt

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Herausgegeben von Elisa Tunno

Mit Regionalgesetz vom 29. April 2024, Nr. 5 – „Änderungen des Regionalgesetzes vom 22. Dezember 2004, Nr. 16 mit Regeln zur Territorialregierung“, genehmigte der Regionalrat von Kampanien die Reform des Stadtplanungsgesetzes.

Dies ist eine wichtige und lang erwartete Überprüfung, die durchgeführt wurde, um die derzeit geltenden Bestimmungen zum Thema Raumplanung aus dem Jahr 2004 zu erneuern: eine Zeit, die weit von den vorherrschenden Paradigmen und neuen Planungsbedürfnissen entfernt war auch ohne Kenntnis davonFalls benötigt Notwendigkeit einer Verwaltungsvereinfachung.

In Aktualisierung des Regionalgesetzes vom 22. Dezember 2004, Nr. 16 stellen die im vergangenen April eingeführten Änderungen sicher, dass der wesentliche Charakter eines der Hauptziele im europäischen Raum, wie z Eindämmung des Flächenverbrauchs: steht im Zusammenhang mit der ehrgeizigen Nullsenkung des Nettoflächenverbrauchs, die bis 2050 erreicht werden soll, und gehört zu den Voraussetzungen für die Erreichung der von der EU vorgeschlagenen Klima- und Biodiversitätsziele Grüner Deal Europäischen Union, dass die betreffende Rechtsvorschrift vollkommen mit diesen neuesten Bestimmungen übereinstimmt, wie aus der in der Kunst enthaltenen Bestimmung hervorgeht. 2, Absatz 1, wobei zu Beginn die Zwecke angegeben werden und „vorrangige Maßnahmen” der erneuerten Stadtplanung.

Diesbezüglich und in identifizierender Weise – mittels der in der Kunst genannten Zusatzbestimmung. 2 ter – Lesen Sie weiter die Richtlinien, die zur konkreten Erreichung des oben genannten Ziels erstellt wurden, und legen Sie fest, welche verbindlichen Anweisungen in diesem Sinne sind

  1. Die Begrenzung der transformativen Nutzung landwirtschaftlicher Flächen innerhalb des ländlichen Gebiets, das von derselben betreffenden Gesetzgebungsquelle identifiziert wurde;
  2. sei es Durchführung von Entwässerungs- und Renaturierungsmaßnahmen von urbanisiertem Land.

Es ist zweifellos einTrendumkehr im Vergleich zur Vergangenheit, als jahrzehntelang die Regulierung der Expansion oberste Priorität hatte und so die Umwandlung von nicht bebaubaren Gebieten in bebaubare Gebiete vorsah, wobei man sich konsequenterweise nur auf das urbanisierte Gebiet und das Problem der Urbanisierung konzentrierte, was in diesem Bereich die Randgebiete.

Die zentrale Neuerung der in Rede stehenden Stadtplanungsreform liegt, um das bisher Gesagte zu verwirklichen, allerdings in derVereinfachende Absicht als Grundlage der gesamten Gebietsplanungstätigkeit gelegt und das bereits bestehende Verfahrenspanorama von bürokratischen Kunstgriffen und Verzögerungen bei Planungs- und Genehmigungsvorgängen beseitigt: die in der Kunst enthaltene Bestimmung. 21 des Regionalgesetzes Kampanien Nr. 5/2024, ersetzt Art. 22 des Regionalgesetzes Nr. 16/2004, bezeichnet als allgemeines städtebauliches Instrument für die Planung des Gemeindegebiets der Region Kampanien die Städtischer Stadtplan (PUC), Feststellung „die Regeln der Landnutzung und der städtebaulichen und baulichen Veränderungen des gesamten Gemeindegebiets” und wiederum notwendigerweise artikuliert Städtischer Strukturplan (Netzteil) Es ist in der Städtische Bauordnung (BEREUEN), das die detaillierten Regelungen zu den Bestimmungen des Stadt- oder Provinzplans enthält und so die komplexe Zusammensetzung des jahrhundertealten PUC rationalisiert, die Ursache für Schwierigkeiten bei der Planungstätigkeit kleiner kommunaler Einheiten, die nun hoffentlich mit Entschlossenheit und Entscheidung überwunden werden des Inhalts sowohl des PSU als auch des RUE.

Es ist auch in den Änderungen enthalten, die am vorgenommen wurdeniter der territorialen und städtischen Planung, die Stärkung der aktiven Beteiligung der Gemeinschaft ab dem ersten Moment des Prozesses der Ausarbeitung eines Plans oder Programms, wie in der so geänderten Kunst vorgesehen. 5 des Regionalgesetzes Kampanien Nr. 5/2024, die den Dialog und die Diskussion anregen, um deren Inhalt festzulegen.

Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass Kampanien kein zeitgemäßes erstes nationales Beispiel für die Annäherung und Berücksichtigung der Frage der Begrenzung des Landverbrauchs bei territorialen Planungsaktivitäten darstellt: In diesem Sinne ist es tatsächlich notwendig, den Vorrang anzuerkennen der regionalen Stadtplanungsgesetzgebung der Emilia-Romagna, die ab 2017 das untersuchte Thema zu einem der vorrangigen Interventionspfeiler gemacht hat, sowohl im Hinblick auf den „Boden“ als zu erhaltende Ressource, als auch darauf, dass er „nicht versiegelt“ ist “, sowie “knappe Ökosystemressource schlechthin“, beides im Einklang mit dem Expansionsphänomen, das in unserem System dem eigentlichen Konzept der „Eindämmung des Landverbrauchs” zugeschrieben werden muss und die Umsetzung auch in den anderen Regionen bestimmt, obwohl, wie für die Region Kampanien verzeichnet, das erhalten bleibt bestehender Regulierungssysteme, in dem Versuch, die aktuelle Gesetzgebung und die von ihr bereitgestellten Instrumente an die innovativen Bedürfnisse anzupassen, die durch Raum-Zeit-Änderungen bedingt sind.

Die Eindämmung des Flächenverbrauchs ist hingegen nicht das einzige Ziel, das dem jüngsten Regionalgesetz Kampaniens vorbehalten ist. Interessant ist darüber hinaus – in einer Kaskade – die dringende ökologische Nachhaltigkeit mit der Umsetzung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen. und die wichtige Intervention zur Minderung hydrologischer, seismischer, vulkanischer und anderer natürlicher und anthropischer Risikofaktoren, wobei nicht zuletzt das Thema der Stadterneuerung, einschließlich landwirtschaftlicher Flächen, ausgeschlossen ist.

Abgesehen von der erhöhten Aufmerksamkeit, die die jüngsten regionalen Reforminterventionen erhalten, ErsteWas die Frage der Begrenzung des Flächenverbrauchs mit der daraus resultierenden und notwendigen Änderung der Inhaltsstruktur der kommunalen Planungsinstrumente betrifft, kann man nicht umhin, abschließend zu sagen, dass derselbe Roman einen Fortschritt in der Kontrolle des Territoriums und der Bebauung darstellt. ein zeitgemäßes Instrument, um auf die aktuellen Bedürfnisse der Region und ihrer Gemeinschaft zu reagieren und ihre wirtschaftliche und soziale Entwicklung zu fördern.

Notiz:

[1] Regionalgesetz 29. April 2024, Nr. 5;

[2] Regionalgesetz vom 22. Dezember 2004, Nr. 16;

[3] Regionalgesetz 21. Dezember 2017, Nr. 24;

[4] A. SCARCHILLI, „Sanierung und Vereinfachung, Stadtplanungsreform in Kampanien genehmigt“, In www.inu.it;

[5] P. CARPENTIERI, Beziehungen und Konflikte zwischen Umwelt und LandschaftIn föderalismi.it, 13/2023, S. 116 ff.

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