100-Euro-Bonus im dreizehnten Monat für Einkommen bis 28.000 Euro (gültig nur für 2024). Die Konditionen und Umsatzsteuer-Identifikationsnummern

Ein Zuschuss von bis zu 100 Euro im dreizehnten Lebensjahr für Arbeitnehmer mit einem Einkommen von bis zu 28.000 Euro mit einer Ehefrau und mindestens einem Kind, auch wenn sie nichtehelich geboren sind…

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Ein Zuschuss von bis zu 100 Euro ist möglich dreizehnte von Arbeitnehmern mit einem Einkommen bis zu 28.000 Euro mit Ehefrau und mindestens einem Kind, auch wenn es nicht in einer anerkannten Adoptiv- oder Pflegeehe geboren wurde. Dies ist in einem neuen Entwurf des Gesetzesdekrets Irpef-Ires vorgesehen, der heute im Ministerrat erwartet wird.

Dreizehnter Bonus nur für 2024

Der Bonus, so heißt es im Entwurf des erläuternden Berichts, werde „aufgrund der begrenzten verfügbaren Ressourcen“ für das Jahr 2024 nur „an Arbeitnehmer gezahlt, die sich in einer besonders schwierigen wirtschaftlichen Lage befinden, auch unter Berücksichtigung der Anwesenheit in der Familiengemeinschaft, von finanziell abhängigen Familienangehörigen“.

Nebenleistungen, weil sie ab 2024 großzügiger sind: Der Leitfaden dazu (einschließlich Rechnungen, Miete und Hypothek)

Die Verordnung und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Mit Artikel 4 des Dekrets, der „Bestimmungen über die anlässlich der Auszahlung des dreizehnten Gehalts gezahlten Leistungen“ vorsieht, wird festgelegt, dass „bis zur Einführung einer Ersatzsteuerregelung“ für Einkünfte aus unselbständiger Arbeit „aus Gründen der …“ „Regulierungsvereinfachung“ wird die ordentliche dreizehnte Steuerregelung beibehalten und sieht gleichzeitig die Rückzahlung in Form einer Entschädigung in Höhe eines Betrags vor, der 100 Euro nicht übersteigen darf, wobei der Betrag der höheren Steuerbelastung entspricht, die bei der Überprüfung in Bezug auf die Steuerpflicht festgestellt wurde Anwendung einer Ersatzsteuer“, erläutert der Entwurf des Erläuternden Berichts. Um in den Genuss der Beihilfe zu kommen, muss der Arbeitnehmer die folgenden Bedingungen erfüllen: Er muss im Jahr ein Gesamteinkommen von höchstens 28.000 Euro haben; muss einen Ehegatten und mindestens ein Kind haben, auch wenn es nicht aus einer anerkannten Adoptiv- oder Pflegeehe geboren wurde und die in den Einkommensbedingungen gemäß Artikel 12 Absatz 2 des TUIR liegen (Gesamteinkommen höchstens 2.840,51 Euro, vor abzugsfähigen Kosten, Höchstgrenze auf 4.000 Euro für Kinder bis 24 Jahre erhöht); muss hinsichtlich des erhaltenen Arbeitnehmereinkommens steuerfähig sein. Die Höhe der Entschädigung wird mit einem Erlass des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen festgelegt, der bis zum 15. November 2024 auf der Grundlage der erhöhten Steuereinnahmen aus der Umsetzung der alle zwei Jahre stattfindenden Präventivvereinbarung für Umsatzsteuer-Identifikationsnummern verabschiedet werden soll.

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Tags: #100EuroBonus

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