Kartellstrafe von über 4 Millionen an die FIGC – Last Minute

Kartellstrafe von über 4 Millionen an die FIGC – Last Minute
Kartellstrafe von über 4 Millionen an die FIGC – Last Minute

Das Kartellamt hat gegen den italienischen Fußballverband (FIGC) eine Geldstrafe von insgesamt über 4 Millionen Euro (4.203.447,54 Euro) wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung verhängt.

Der Bürgschaftsbehörde zufolge hat der Verband seine marktbeherrschende Stellung auf dem Markt für die Organisation von Wettbewerben im Jugendfußball missbraucht, um Sportförderungsorganisationen auszuschließen und ihre Tätigkeit im Bereich der Amateurfußballwettbewerbe einzuschränken.

Die Behörde, heißt es in einer Mitteilung, habe tatsächlich festgestellt, dass die FIGC zumindest seit dem 1. Juli 2015 „eine komplexe Ausschlussstrategie umgesetzt hat, um ihre beherrschende Stellung bei der Organisation von Jugendfußballwettbewerben eines Wettbewerbs zu stärken und auch auszubauen.“ es auf den Markt für Amateur-Freizeitaktivitäten, auf dem es im Wettbewerb mit den Sports Promotion Bodies (EPS) agiert.

Die missbräuchliche Strategie sei in erster Linie dadurch erreicht worden, dass die FIGC es versäumt habe, die in der CONI-EPS-Verordnung (2014) für die Durchführung von Wettbewerbsaktivitäten erforderlichen Vereinbarungen zu treffen. Dies ermöglichte es dem Verband, EPS den Zugang zum Markt für die Organisation von Wettkämpfen zu verwehren und sich so eine erhebliche Monopolstellung zu sichern.

Zweitens nutzte die FIGC ihre Regulierungsbefugnis instrumental, indem sie die von Sportförderungsorganisationen durchgeführten Amateuraktivitäten mit Sportlern im Alter zwischen 12 und 17 Jahren unrechtmäßig als Wettkampf betrachtete.

Darüber hinaus wurde auch eine Vereinbarung zwischen dem Verband und der EPS und die Vorabgenehmigung der Veranstaltung für Sportler bis zu 12 Jahren (per Definition nicht zur Wettkampfaktivität gezählt) erzwungen, wodurch die Freiheit der angeschlossenen Amateursportverbände eingeschränkt wurde der FIGC und ihrer Athleten mit Doppelmitgliedschaft die Teilnahme an den von den EPs organisierten Turnieren zu ermöglichen

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