Juventus, Barrenechea und Iling-Junior bei Aston Villa: die offiziellen Zahlen |

Juventus, Barrenechea und Iling-Junior bei Aston Villa: die offiziellen Zahlen |
Juventus, Barrenechea und Iling-Junior bei Aston Villa: die offiziellen Zahlen |

Der zweite Teil des Achsengeschäfts ist abgeschlossen Juventus-Aston Villa. Nach der Übertragung von Douglas Luiz Schwarz auf Weiß ist die Route in die Gegenrichtung offiziell bekannt gegeben: Enzo Barrenechea t Samuel Iling-Junior Es handelt sich um zwei neue Spieler des Vereins aus Birmingham.

Die offizielle Ankündigung erfolgte durch Villas mit einem Hinweis auf ihrer offiziellen Website, in dem sie das doppelte Gehalt bestätigen, ohne Zahlen oder Details zu den Verträgen preiszugeben.

DIE KOMMUNIZIEREN – Aston Villa freut sich, die Doppelverpflichtung von Enzo Barrenechea und Samuel Iling-Junior von Juventus bekannt zu geben.
Barrenechea begann seine Karriere in seiner argentinischen Heimat, bevor er zum Schweizer Klub Sion nach Europa wechselte.

Seit 2020 bei Juventus, die letzte Saison verbrachte der 23-Jährige auf Leihbasis bei Frosinone.

Iling-Junior, ein in London geborener Verteidiger, begann seine Karriere im Jugendsystem von Chelsea, bevor er 2020 zu Juventus wechselte.

Der vielseitige 20-Jährige fühlt sich überall auf der linken Seite wohl und wurde auch für England in der U21-Nationalmannschaft gespielt.

Die beiden bringen auch Erfahrung in der UEFA Champions League mit, da sie in der Saison 2022/23 für den italienischen Klub gespielt haben.
Willkommen, Samuel und Enzo!

DIE FIGUREN – Auch dort Juventus Anschließend bestätigte er den Doppelverkauf und gab die Zahlen des Deals bekannt: 18 Millionen Euro plus 3 Millionen Boni für Iling-Junior, 8 Millionen plus 3 Millionen Boni für Barrenechea; Es sei daran erinnert, dass Douglas Luiz für 50 Millionen Euro verpflichtet wurde.

Juventus Football Club SpA („Juventus“ oder das „Unternehmen“) gibt bekannt, dass es eine Vereinbarung mit dem Aston Villa Football Club über die endgültige Übertragung der Sportrechte der Spieler getroffen hat:
• Samuel Iling-Junior für ein festes Honorar von 14 Millionen Euro, zahlbar in vier Geschäftsjahren, zuzüglich variabler Boni bis zu einem Höchstbetrag von 3 Millionen Euro. Dieser Vorgang hat für das Geschäftsjahr 2024/2025 positive wirtschaftliche Auswirkungen in Höhe von 11,9 Millionen Euro, abzüglich der Nebenkosten (Solidaritätsbeitrag und Agentenentschädigung);

• Enzo Alan Tomás Barrenechea für ein festes Honorar von 8 Millionen Euro, zahlbar in vier Geschäftsjahren, zuzüglich variabler Boni bis zu einem Höchstbetrag von 3 Millionen Euro. Dieser Vorgang hat für das Geschäftsjahr 2024/2025 einen positiven wirtschaftlichen Effekt von 5,5 Millionen Euro, abzüglich der Nebenkosten (Solidaritätsbeitrag und Vermittlerentschädigung).
Es wird daran erinnert, dass am 30. Juni 2024, wie in der spezifischen Pressemitteilung beschrieben, mit derselben Gegenpartei auch eine Vereinbarung über den endgültigen Erwerb der Rechte an den sportlichen Leistungen des Fußballspielers Douglas Luiz Soares de Paulo im Austausch für a getroffen wurde feste Gegenleistung in Höhe von 50 Mio. €.

Die oben genannten Transaktionen beinhalten eine von der Gesellschaft zu zahlende monetäre Anpassung – basierend auf der Differenz der Festgebühren – in Höhe von 28 Millionen Euro.

Diese Vorgänge können – auf der Grundlage von Voruntersuchungen rechtlicher und buchhalterischer Art – als klassifiziert werden getrennte und unterschiedliche Vorgänge sowohl in vertraglicher als auch in materieller Hinsicht.

Es ist außerdem zu beachten, dass das Unternehmen angesichts der Interpretationsunsicherheiten hinsichtlich der Anwendung von IAS 38, der den Sachverhalt regelt, in Anwendung seiner internen Verfahren vorläufige Analysen durchgeführt hat, um das Vorliegen der beiden Anforderungen (kommerzielle Substanz) zu überprüfen und zuverlässige Messung des beizulegenden Zeitwerts), die für die Bilanzierung von Transaktionen zum beizulegenden Zeitwert erforderlich sind (und daher unter Anerkennung der oben genannten positiven Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung), selbst wenn die Transaktionen hypothetisch als Austausch immaterieller Vermögenswerte gemäß gelten würden IAS 38 (und nicht getrennte und eigenständige Geschäftstätigkeiten). Diese vorläufigen Analysen, die auch mit Unterstützung externer Berater durchgeführt wurden, bestätigen derzeit das Vorliegen der beiden geforderten Anforderungen. Andernfalls könnten die Transaktionen nicht zum beizulegenden Zeitwert erfasst werden, wenn es sich bei den Transaktionen um Tauschgeschäfte handelte und auch nur eine der oben genannten Voraussetzungen als nicht erfüllt angesehen wurde.
Es wird festgelegt, dass die abschließenden Beurteilungen hinsichtlich der buchhalterischen Erfassung der Transaktionen zum Zwecke der Erstellung des Halbjahresberichts zum 31. Dezember 2024 durchgeführt werden, dessen Genehmigung im Februar 2025 erwartet wird und in dem vollständige Informationen bereitgestellt werden. Für weitere Informationen wird auf diese verwiesen.

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