Dringende Katastrophenschutzeinsätze nach den schweren Bränden und der außergewöhnlichen Hitzewelle im Juli 2023

Dringende Katastrophenschutzeinsätze nach den schweren Bränden und der außergewöhnlichen Hitzewelle im Juli 2023
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Aufgrund der schweren Brände und der außergewöhnlichen Hitzewelle, die ab dem 23. Juli 2023 das Gebiet der Provinzen Catania, Messina, Palermo und Trapani heimsuchte, wurde mit Beschluss des Ministerrats vom 26. Februar 2024 der Staat ausgerufen Notfall und, mit OCDPC n. Mit der Verordnung Nr. 1078 vom 13. März 2024 des Nationalen Ministeriums für Katastrophenschutz wurden die ersten Bestimmungen zur Bewältigung des Notfalls erlassen.

Um den Bestimmungen der Verordnung Nr. 1078/2024 und die unmittelbaren Unterstützungsmaßnahmen für das wirtschaftliche und soziale Gefüge gegenüber der Bevölkerung und den wirtschaftlichen und produktiven Aktivitäten, die von den katastrophalen Ereignissen direkt betroffen sind, delegierte der Kommissar an die Verordnung Nr. 1078/2024 mit der Kommissarbestimmung Nr. 1 vom 22.03.2024 hat das Büro des Delegierten Kommissars in der Katastrophenschutzabteilung der Region Sizilien benannt und den Generaldirektor dieser Abteilung zum Verantwortlichen für die Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben technischer, administrativer und buchhalterischer Art ernannt.

Um mit der Schätzung der für die erste Soforthilfe erforderlichen Ressourcen fortzufahren, hat das Ministerium für Katastrophenschutz der Region Sizilien in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Verordnung Nr. 1078/2024 (Art. 4 Abs. 3), mit Anmerkung prot. N. 15367/DG/DRPC Sizilien vom 16.04.2024 sieht vor, dass alle Personen, die infolge des im Gegenstand genannten Ereignisses Schäden am Bauerbe, an den wirtschaftlichen und produktiven Aktivitäten und am öffentlichen Erbe erlitten haben, z Für jede Anerkennung des Beitrags füllen Sie bitte die beigefügten neuen Formulare B1 und C1 aus.

Die Formulare müssen ausgefüllt und eingereicht werden Dienstag, 7. Mai 2024.

Es ist zu beachten, dass für die Zulässigkeit des Beitrags nur Anträge bearbeitet werden können, die über die oben genannten Formulare B1 und C1 eingereicht wurden, da die bereits gesendeten Anträge, bei denen es sich lediglich um Aufklärung handelt, nicht den in der OCDPCN 1078/2024 festgelegten Gültigkeitsanforderungen entsprechen.

Eine Verzögerung der oben genannten Frist oder Unregelmäßigkeiten bei der Zusammenstellung können dazu führen, dass Spenden an Privatpersonen nicht anerkannt werden.

Die Anträge müssen zusammen mit der erforderlichen Dokumentation per zertifizierter E-Mail (PEC: [email protected]), bis spätestens 7. Mai 2024, 23:59 Uhr.

Stimmzettel, die nach Ablauf der Frist eingehen, werden unter Vorbehalt angenommen.

Die Einreichung der in dieser Bekanntmachung genannten Anträge stellt in keiner Weise eine automatische Anerkennung etwaiger Beiträge oder einen Anspruch auf Entschädigung für erlittene Schäden dar, die von der öffentlichen Finanzverwaltung zu zahlen sind.

Für weitere Fragen können Sie sich an das Amt für Katastrophenschutz und versickernde Gebäude wenden, das sich im Technischen Zentrum in der Via Ausonia n. 1 befindet. 69 Tel. 091.7401452.

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