Das Auto gewährt nicht die Vorfahrt und erfasst eine 77-jährige Frau auf einem Fahrrad: Sie wurde nach Bufalini transportiert

Das Auto gewährt nicht die Vorfahrt und erfasst eine 77-jährige Frau auf einem Fahrrad: Sie wurde nach Bufalini transportiert
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Gestern Morgen, Dienstag, 23. April, gegen 8.15 Uhr, entdeckte die örtliche Polizei von Cesena einen Verkehrsunfall mit einem Opel Corsa, der von einem 80-jährigen Mann aus Cesena gefahren wurde, und einem Fahrrad, auf dem eine 77-jährige Frau saß . Beim Abbiegen von der Via Abruzzo auf die Via Piemonte prallte der Achtzigjährige gegen das von der Via Piemonte kommende Fahrrad. Nach dem Zusammenstoß erlitt die Frau nur leichte Verletzungen. Sofort mit der Hilfe von Passanten und anschließend von 118 medizinischen Mitarbeitern wurde der 77-Jährige in die Notaufnahme des „Bufalini“-Krankenhauses gebracht, um sich den notwendigen Untersuchungen zu unterziehen. Der Fahrer des Opel Corsa blieb jedoch unverletzt und wurde wegen Nichtvorfahrt trotz vorhandener Beschilderung wegen § 145 Abs. 4 StVO angeklagt.

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Im Hinblick auf die Sicherheit beim Radfahren schreibt die Straßenverkehrsordnung die Verwendung von Lichtern und gut sichtbaren retroreflektierenden Jacken oder Hosenträgern vor, insbesondere bei Fahrten außerhalb von Wohngebieten am Abend/in der Nacht. Allerdings ist es wichtig, beim Fahren des Fahrrads auch bei Tageslicht eine gute Sicht zu gewährleisten, um leicht und sofort identifiziert zu werden. Das Tragen von gut sichtbarer Kleidung beim Fahrradfahren und die Aktivierung eines unter dem Sattel angebrachten Scheinwerfers können den Unterschied ausmachen.

Tags: #77jährige

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