Diebstahl in einer Schule in Herculaneum: Vorsichtsmaßnahme gegen zwei Personen

Herculaneum

Die Carabinieri von Ercolano führten einen vom Untersuchungsrichter des Gerichts von Neapel auf Ersuchen der Staatsanwaltschaft erlassenen vorsorglichen Haftbefehl gegen zwei Einheimische im Alter von 34 und 26 Jahren durch, die derzeit aus einem anderen Grund inhaftiert sind.

Die von den Carabinieri von Ercolano durchgeführten Ermittlungen im Zusammenhang mit einem am 19. Februar in der Giampaglia-Iaccarino-Schule in Ercolano begangenen Diebstahl ermöglichten es, schwerwiegende Schuldhinweise gegen einen der beiden zu erhalten, der trotz seiner Unterbringung unter Hausarrest stand aus einem anderen Grund sein Zuhause, nachdem er nachts die Schule betreten hatte, nachdem er einige Zugangstüren aufgebrochen hatte, war er für den Diebstahl mehrerer PCs und anderer IT-Geräte verantwortlich, auch bei einem zweiten zur Verantwortung gezogenen Komplizen ergaben sich schwerwiegende Schuldhinweise wegen des Verbrechens der Entgegennahme gestohlener Waren.

Die Carabinieri von Ercolano hatten unmittelbar nach den Ereignissen einen großen Teil der in den Häusern der beiden Verdächtigen gefundenen Diebesgüter sichergestellt und sie dem Direktor der Schule zurückgegeben. Einem der beiden Verdächtigen wird außerdem der Diebstahl von 550 Euro und diversem Material aus einem Fitnessstudio in Herculaneum vorgeworfen.

Bei der getroffenen Maßnahme handelt es sich um eine vorsorgliche Maßnahme, die im Rahmen der Vorermittlungen angeordnet wird und gegen die Rechtsmittel zulässig sind. Deren Empfänger sind Personen, gegen die ermittelt wird und die daher bis zur Verkündung eines rechtskräftigen Urteils als unschuldig gelten.

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