Das im März von Bundesrat Albert Rösti unterzeichnete Abkommen wird dem Parlament vorgelegt, das ihm zustimmen muss und von dem es um die für seine Umsetzung erforderlichen Kredite (1,3 Milliarden) gebeten wird.
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15. Mai 2024 – 17.10 Uhr
tvsvizzera.it/mrj mit Agenturen
Am 15. Mai 2024 hat der Bundesrat den Beschluss zur Genehmigung des zwischen der Schweiz, Deutschland und Italien unterzeichneten Gassolidaritätsabkommens zur Vernehmlassung vorgelegtExterner Link. Die Vereinbarung und die beiden dazugehörigen Verpflichtungskredite (insgesamt 1,3 Milliarden Franken) werden anschliessend dem Parlament zur Genehmigung vorgelegt.
Auch wenn es derzeit keine Engpässe beim Gas gebe, wolle die Exekutive vorausschauend sein und dafür sorgen, dass im Falle eines Engpasses die Versorgung von Haushalten, Spitälern oder Notdiensten in der Schweiz, also den sogenannten „geschützten Kunden“, gewährleistet sei Dies geht aus einer am Mittwoch veröffentlichten Regierungsmitteilung hervor.
Die dreiseitige Vereinbarung, die im vergangenen März von Energieminister Albert Rösti unterzeichnet wurde, ist das Ergebnis dreijähriger Diskussionen. Das Abkommen ermöglicht es der Schweiz, Deutschland und Italien um Solidarität zu bitten, sobald alle möglichen nationalen Massnahmen ergriffen wurden, und umgekehrt. Die drei Staaten garantieren außerdem, die in ihren Netzen vorhandenen Transportkapazitäten nicht einzuschränken.
Warum braucht die Schweiz dieses Abkommen?
Die Schweiz verbraucht zwar wenig Gas (im Jahr 2019 machte es 10,9 % des Schweizer Energieverbrauchs aus). Darüber hinaus ist das Land, da es über keine inländischen Vorkommen verfügt, bei der Versorgung vollständig auf das Ausland angewiesen. Nördlich der Alpen kommen diese aus Frankreich, Deutschland und Österreich, während im Süden der Kanton Tessin über die Gaspipeline Bizzarrone-Lugano ausschließlich von Italien abhängig ist. Ohne ein Abkommen hätte daher die Gefahr bestanden, dass im Falle einer Verknappung in den Lieferländern zunächst die Hähne zum Bund geschlossen worden wären. Dank der Solidaritätsvereinbarung besteht dieses Risiko nicht.
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Italiens Zufriedenheit
Im März, als das Abkommen zwischen den drei Ländern unterzeichnet wurde, hatte der italienische Minister für Umwelt und Energiesicherheit Gilberto Pichetto Fratin es als „einen Teil des europäischen Rahmens für Energiesicherheit und Reaktion auf die Krise, die sich aus der russischen Aggression gegenüber der Ukraine ergab“, definiert “, wie die Zeitung berichtet Die Sonne 24 Stunden. Italien, Deutschland und die anderen europäischen Länder müssten alles dafür tun, dass es nicht zu Situationen komme, die „die Aktivierung dieser Abkommen“ erforderlich machen, fügte er hinzu und zeigte sich zufrieden, dass „die Schweizer Freunde“ in dieses Vorhaben einbezogen worden seien . .
Zwei Verpflichtungskredite
Wenn ein Staat um Solidarität mit einem anderen Staat bittet, könne die Industrie des zweiten Staates zunächst eine freiwillige Gaslieferung leisten, heißt es in der Regierungsmitteilung weiter. Sollte diese freiwillige Geste nicht ausreichen, um geschützte Kunden (Haushalte, Krankenhäuser oder Rettungsdienste) zu versorgen, müssen weitere im Abkommen vorgesehene Maßnahmen ergriffen werden (hoheitliche Maßnahmen). Dies bedeutet, dass der Verbrauch ungeschützter Kunden auf Anordnung der Landesbehörde gegen eine Entschädigung reduziert wird. Zur Kategorie der ungeschützten Kunden zählen Industrien, Bürogebäude, Freizeitzentren, Lagerhäuser, Schulen, Verwaltungsgebäude, Restaurants und Hotels.
Für diese Solidaritätsleistungen wurden zwei sogenannte „Verpflichtungskredite“ eingerichtet. Der erste Betrag im Wert von 300 Millionen Franken dient der Finanzierung einer Staatsgarantie, die es dem Bund ermöglicht, im Rahmen freiwilliger Solidaritätsmassnahmen Gas einzukaufen. Der zweite Betrag (eine Milliarde Franken) dient hauptsächlich der Deckung der Entschädigung, die Bern für die hoheitlichen Massnahmen der deutschen oder italienischen Behörden zugunsten der Schweiz zahlen müsste.
Mögliche Diskussion in der Herbstsitzung
Die Vernehmlassung über den Beschluss zur Genehmigung des Abkommens und der Verpflichtungskredite endet am 17. Juni 2024. Der Punkt wird dem Parlament voraussichtlich bis zur Herbstsession 2024 vorgelegt. „Für die Sicherheit der Gasversorgung ist es wichtig, dass er in Kraft treten kann.“ so schnell wie möglich“, heißt es in der Regierungserklärung. Darüber hinaus bedarf die Vereinbarung auch der Zustimmung der Europäischen Kommission.
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