Strom und Gas, Kartellrechtliche Berichterstattung zur moralischen Überzeugung der Verbraucher

Das Kartellamt hat eine moralische Überredungsmaßnahme gegen 13 Unternehmen eingeleitet, die auf dem freien Markt Strom und Gas liefern. Dies teilte die Wettbewerbsbehörde mit und begründete dies damit, dass „die online beworbenen Angebote nicht vollständig den Verbraucherschutzbestimmungen entsprachen“.

Die Empfängerunternehmen der moralischen Überredung sind: Illumia, Jen Energia, Dolomiti Energia, Axpo Italia (Pulsee Luce & Gas), Ajo’ Energia, Acea Energia, Ecom-Energu Comune, Agsm Aim Energia, Hera Comm, Wekiwi, Omnia Energia, Semplice Gas & Luce, E.On Energia.

„Insbesondere nach der erwarteten Einstellung des geschützten Marktes, lesen wir in der Mitteilung des Kartellamts, hat die Behörde eine Überwachung der kommerziellen Angebote durchgeführt, die von den wichtigsten auf dem freien Markt vertretenen Strom- und Gasvertriebsunternehmen vorgeschlagen wurden, um sie zu überprüfen.“ die Transparenz und Vollständigkeit der den Verbrauchern zur Verfügung gestellten Werbeinformationen, sowohl im Hinblick auf wirtschaftliche Aspekte als auch auf Umweltaussagen. Die Behörde stellte kritische Probleme bei den verschiedenen Kostenpositionen fest, da die Angabe einiger Gebühren, aus denen sich der Energiepreis zusammensetzt, fehlte.“ Bezüglich der Umweltmitteilungen habe sich jedoch herausgestellt, dass „einige Aussagen von Unternehmen keine detaillierten und zertifizierten Angaben zu den konkret durchgeführten Maßnahmen machten“.

„Am Ende der Überwachung, betont das Kartellamt, wurden die interessierten Unternehmen aufgefordert, ihre Werbeinformationen klar und umfassend zu integrieren und alle (von den Vertriebsgesellschaften nach eigenem Ermessen vorgesehenen) Kosten anzugeben, die die Energieausgaben ausmachen.“

Darüber hinaus hat die Behörde darum gebeten, vollständige und korrekte Informationen zu Umweltaussagen zusammen mit Zertifizierungen und Erklärungen zu Umweltaussagen zu erstellen, die leicht eingesehen werden können. Diese jüngsten Eingriffe – so heißt es abschließend – „sind Teil der kontinuierlichen und starken Aufmerksamkeit, die die Wettbewerbs- und Marktgarantiebehörde dem Strom- und Gasmarkt schenkt und auch weiterhin widmen wird.“

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