Ab dem 15. Juni gilt ein Feuerverbot und Maßnahmen zur Verhinderung von Waldbränden auf den Ägadischen Inseln

Ab dem 15. Juni gilt ein Feuerverbot und Maßnahmen zur Verhinderung von Waldbränden auf den Ägadischen Inseln

Ab dem 15. Juni und während der gesamten Sommersaison ist das Anzünden von Feuern jeglicher Art auf den Ägadischen Inseln verboten. Dies sieht eine Verordnung des Bürgermeisters Francesco Forgione vor, die darauf abzielt, die Gefahr von Waldbränden zu verhindern und die Sicherheit des Gemeindegebiets zu gewährleisten.
Die Maßnahme, die bis zum 15. Oktober in Kraft bleibt, sieht folgende Bestimmungen vor:
1. Das Anzünden von Feuer jeglicher Art ist strengstens verboten.
2. Das Verbrennen land- und forstwirtschaftlicher Pflanzenreste, einschließlich Mähen, Beschneiden und Reinigen vor Ort, ist verboten.
3. Es ist verboten, Streichhölzer, Zigarren, Zigaretten und andere brennende oder glühende Gegenstände aus Fahrzeugen zu werfen oder auf dem Boden liegen zu lassen.
4. Es ist verboten, in der Nähe von Wäldern, landwirtschaftlichen Flächen, entlang von Straßen, die an Gebiete mit leicht entzündlicher Vegetation grenzen, Parks und städtischen Kiefernwäldern auf dem Gemeindegebiet offenes Feuer oder elektrische Geräte zu verwenden, die Funken erzeugen, zu rauchen, Streichhölzer zu werfen, Zigarren oder Zigaretten zu werfen oder die Durchführung anderer Tätigkeiten, bei denen eine offene Flamme entstehen oder eine Brandgefahr entstehen könnte, die Durchführung pyrotechnischer Tätigkeiten und das Anzünden von Feuerwerkskörpern ohne die erforderliche Genehmigung.5. Die Eigentümer oder Verwalter von ländlichen Grundstücken, städtischen und landwirtschaftlichen Grünflächen, Villen, Gebäuden mit angeschlossenen Grünflächen, Bau- und Straßengrundstücken, touristischen, handwerklichen und kommerziellen Strukturen müssen Reinigungs- und Sanierungsarbeiten durchführen, um Elemente zu beseitigen, die eine Quelle darstellen könnten Brandgefahr, mit besonderem Augenmerk auf trockene Vegetation und Abfälle.
6. Das Gestrüpp und die Trockenvegetation in der Nähe von öffentlichen und privaten Straßen müssen für eine Pufferzone von mindestens 10 Metern, erweitert auf 20 Meter für Eigentümer oder Betreiber von Campingplätzen, Feriendörfern, Ferienbauernhöfen, Hotels und Beherbergungsbetrieben, beseitigt werden.
7. Öffentliche Stellen, die Gebiete und Straßen besitzen oder dafür verantwortlich sind, müssen die Seitenränder und Böschungen von Verkehrswegen sauber halten.
8. Bei Reinigungsarbeiten müssen lebenswichtige Bäume und Sträucher mit produktiver, Zier- oder Bodenschutzfunktion erhalten bleiben.
9. Inhaber externer Flüssiggas- und Dieselanlagen müssen den Bereich um den Tank in einem Umkreis von mindestens 10 Metern frei und frei von Vegetation halten.
Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.
Bei Nichteinhaltung wird eine Beschwerde an die Justizbehörde weitergeleitet.
Francesco Forgione, Bürgermeister von Favignana – Ägadische Inseln

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