Schweiz: Im Krankheitsfall greift der Kündigungsschutz nicht, das ist so

Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs gilt der Kündigungsschutz nicht bei Problemen am Arbeitsplatz.

Symbolbild:
Daniel Naupold/dpa

Wird eine Person aufgrund eines Problems am Arbeitsplatz krank, entfällt der Kündigungsschutz. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichts hervor.

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  • Das Bundesgericht hat in einer umstrittenen Frage ein möglicherweise bahnbrechendes Urteil gefällt.
  • Nach dem Urteil kann ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer ohne Ablauf einer bestimmten Frist entlassen, wenn dieser aufgrund eines Konflikts am Arbeitsplatz erkrankt.
  • Damit hat das Bundesgericht eine seit Jahren umstrittene Rechtsfrage geklärt.

Ein Arbeitgeber kann Arbeitnehmer nicht sofort entlassen, wenn sie erkranken. Zum Schutz der Betroffenen verbietet das Gesetz eine befristete Kündigung. Die Frist beträgt im ersten Arbeitsjahr 30 Tage, bis zum fünften Jahr 90 Tage und ab dem sechsten Jahr 180 Tage.

Gemäss einem jüngst veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts entfällt der Kündigungsschutz, wenn die Erkrankung durch den Arbeitsplatz bedingt ist, wie der Tages-Anzeiger berichtet.

Damit ist eine seit Jahren umstrittene Rechtsfrage geklärt. Allerdings wird dadurch auch der im internationalen Vergleich ohnehin schwache Kündigungsschutz in der Schweiz aufgeweicht.

Unter „arbeitsplatzbedingt“ versteht man, dass die Erkrankung oder Abwesenheit auf den Arbeitsplatz zurückzuführen ist. Beispiele hierfür sind Mobbing, stressbedingte Schlaflosigkeit, Burnout und andere Faktoren, die zu Krankheit und Abwesenheit führen können.

In einem anderen Umfeld wäre die betroffene Person arbeitsfähig und könnte sich somit nach einem neuen Job umsehen.

Kündigungsschutz bei allgemeiner Arbeitsunfähigkeit

Roger RudolphProfessor und Spezialist für Arbeitsrecht an der Universität Zürich, betonte auf Anfrage des «Tages-Anzeigers», dass eine solche Kündigung tatsächlich nur bei Arbeitsunfähigkeit in einem bestimmten Kontext möglich sei.

Rudolph war unter anderem als Co-Autor an der Erstellung der Literatur beteiligt, die dem Bundesgerichtshof seiner Entscheidung zugrunde lag.

Im Falle einer allgemeinen Arbeitsunfähigkeit hätten Arbeitnehmer für einen bestimmten Zeitraum weiterhin Anspruch auf Kündigungsschutz. Dies ist beispielsweise bei Burnout mit schwerer Depression der Fall. Liegt zusätzlich ein Krankenhausaufenthalt vor, ist diese Voraussetzung zweifellos erfüllt.

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