Gubbio. Dringender Befehl des Bürgermeisters zur Sicherheit des Zementwerks Barbetti

Gubbio. Dringender Befehl des Bürgermeisters zur Sicherheit des Zementwerks Barbetti
Gubbio. Dringender Befehl des Bürgermeisters zur Sicherheit des Zementwerks Barbetti

Die von Stirati unterzeichnete Bestimmung nach dem Bericht von Arpa im Zusammenhang mit dem gestrigen Unfall

(UNWEB) GUBBIO – Der Bürgermeister von Gubbio, Filippo Stirati, hat eine dringende Verordnung erlassen, nachdem die ARPA Umbria mitgeteilt hatte, dass am 06.08.2024 nach einem Bericht gemeinsam mit der USL eine Inspektion durchgeführt wurde, in der Folgendes festgestellt wurde:

„Wir teilen Ihnen hiermit mit, dass die Unterzeichner am 06.08.2024 um 13.00 Uhr von einem Bürger aktiviert wurden, der das Vorhandensein von Material in einem Haus im Suelle-Gebiet meldete, das aus einer Wolke aus einem der Schornsteine ​​der Barbetti-Zementfabrik fiel . Um 15:00 Uhr schickte das Unternehmen eine Mitteilung, in der es berichtete, dass gegen 9:15 Uhr ein unvorhersehbares technisches Problem aufgetreten sei, nämlich der versehentliche Stopp der Mergelmühle, die an die südliche Klinkerfeuerungslinie angeschlossen sei, was zu einem plötzlichen Anstieg der Gasdurchflussrate geführt habe aus dem Schornstein evakuiert. In derselben Mitteilung berichtete das Unternehmen, dass die hohe Geschwindigkeit der Gase hinter dem Ventilator wahrscheinlich zum mechanischen Versagen einer der Schalldämpferbatterien und damit zum Verlust des darin enthaltenen schallabsorbierenden Materials geführt habe. Dasselbe Unternehmen berichtete, dass die für den Betrieb verantwortlichen Betreiber die Produktion der Kochlinie auf ein Minimum reduziert hätten, um zu überprüfen, was passiert sei. Das Unternehmen berichtete außerdem, dass es das Problem innerhalb weniger Minuten gelöst habe und die Anlage gegen 10.30 Uhr wieder mit voller Kapazität in Betrieb sei. Das ARPA- und ASL-Personal intervenierte um 15.00 Uhr im Haus von Herrn Urbani Giovanni in der Via di Suelle 34 und im Beisein von ihm und seinen Familienangehörigen sowie den Carabinieri, wobei in mehreren Fällen Material vorhanden war, das vermutlich aus Faserflocken bestand Plätze auf dem Grundstück. Anwohner berichteten, sie hätten gegen 9.30 Uhr den Fall der Flocken aus einer dichten, dunklen Wolke beobachtet, die aus den Schornsteinen des Zementwerksofens kam. Sie berichteten, dass das Phänomen etwa 3 Minuten anhielt.
Der Unterzeichner unternahm Schritte zur Probenahme, ebenfalls in Anwesenheit des Werksleiters Mauro Barbetti, dem eine Probe übergeben wurde, das Material von einer der Terrassen des Hauses und die Proben wurden an das ASL-Labor von Bastia geliefert. Herr Barbetti Mauro wurde mündlich angewiesen, die Oberflächen des Hauses mit geeigneten Mitteln zu reinigen. Es wurde eine erste Inspektion der umliegenden Gebiete durchgeführt, die besichtigt werden können (einige Grundstücke sind eingezäunt und nicht bewohnt), und nach den bisherigen Erkenntnissen scheint es, dass das am stärksten betroffene Grundstück das von Herrn Urbani Giovanni ist. Aus den oben genannten Gründen wird es als angemessen erachtet, bis zum Ergebnis der Analysen zur Überprüfung der möglichen Gefährlichkeit der emittierten Fasern und im Hinblick auf die Wahrung des Grundsatzes der größtmöglichen Vorsicht dem SV den Erlass einer Maßnahme vorzuschlagen, die die Cementerie verpflichtet Das Unternehmen Barbetti bietet Folgendes an: Überprüfung durch gründliche Inspektionen der vom Fallout betroffenen Bereiche, Sammlung der Fasern mit geeigneten Mitteln, die eine Absaugung mit Geräten umfassen, die mit einem für die Fasern geeigneten Filter ausgestattet sind, um ein Anheben und Verteilen der Fasern zu vermeiden. Die gesammelten Fasern müssen von einem autorisierten Unternehmen als Abfall entsorgt werden. Überwachen Sie die Schalldämpferbatterien sofort genau und warten Sie auf eine eingehendere Prüfung ihrer einwandfreien Funktion und Haltbarkeit, um bei erneutem Auftreten des Problems umgehend eingreifen zu können.“

Es wird als notwendig erachtet, eine Bestimmung zum Schutz der Umwelt und der Öffentlichkeit zu erlassen
private Sicherheit;

Angesichts des Gesetzesdekrets 267/2000 und insbesondere der Kunst. 50, Absatz 5;
GESTÜTZT AUF DAS Gesetzesdekret 152/2006;
IN BEZUG AUF das Gesetzesdekret vom 04.09.2008 Nr. 81 Umsetzung von Artikel 1 des Gesetzes vom 3. August 2007, Nr. 123, in
Fragen des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit am Arbeitsplatz;

BEFEHL

An das Unternehmen Cementerie Barbetti SPA als Eigentümer des Zementwerks in Corso Semonte,
Blatt 164, Parzelle 1708, Folgendes:

1. Überprüfung durch eingehende Inspektionen der vom Fallout betroffenen Gebiete.

2. Sammeln der Fasern mit geeigneten Mitteln, die eine Absaugung mit Geräten umfassen, die mit einem für die Fasern geeigneten Filter ausgestattet sind, wobei ein Anheben und Verteilen der Fasern vermieden wird

3. Die gesammelten Fasern müssen von einem autorisierten Unternehmen als Abfall entsorgt werden.

4. Behalten Sie die Batterien des Schalldämpfers sofort im Auge und überprüfen Sie sie noch einmal gründlich auf einwandfreie Funktion und Haltbarkeit, um bei erneutem Auftreten des Problems umgehend eingreifen zu können.

5. Verbot der Sammlung von Pflanzen für den menschlichen und tierischen Verzehr, die sichtbar vom Fallout betroffen sind.

Diese Bestimmung muss der CEMENTERIE ALDO BARBETTI – SOCIETA’ PER AZIONE mit Sitz in Corso Garibaldi 81, PEC mitgeteilt werden: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt. Um es anzuzeigen, muss JavaScript aktiviert sein.. Gegen diese Bestimmung ist innerhalb von 60 Tagen nach Bekanntgabe eine Berufung beim regionalen Verwaltungsgericht Umbriens oder alternativ innerhalb von 120 Tagen eine Berufung beim Präsidenten der Republik zulässig.

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