Montefalcone ohne Wasser, Wasserhähne auch tagsüber geschlossen

Aufgrund der gravierenden Wasserknappheit im Land ist der Wasserfluss, der zuvor nur nachts unterbrochen war, nun auf nur noch 5 Stunden am Tag reduziert. Der Bürgermeister war gezwungen, eine neue Verordnung zu erlassen, die die Stunden, in denen Wasser die Häuser der Bürger erreicht, noch weiter verkürzte. Im vergangenen Oktober war bereits eine Verordnung erlassen worden, die die Nutzung der Wasserressourcen nachts rationalisierte. Diese Maßnahme reichte jedoch nicht aus, um die anhaltende Wasserkrise zu lösen, unter der das Land leidet.
„Unsere örtlichen Quellen haben aufgrund des Ausbleibens von Niederschlägen und der Fortsetzung der Dürreperiode – wie wir in der Gewerkschaftsverordnung lesen – die Menge der in die Tanks eingespeisten Wasserressourcen im Vergleich zum gleichen Zeitraum im Jahr 2022 um etwa 60 % reduziert.“ Die Form der Infrastruktur und des kommunalen Wassernetzes erlaubt es uns bei einem derart geringen Ressourcenniveau nicht, eine kontinuierliche Wasserversorgung im gesamten Gemeindegebiet zu gewährleisten, ohne sektorale Schließungen des Netzes vorzunehmen, wodurch eine Versorgung von maximal 5 Stunden pro Tag gewährleistet wird Sektor”. Daher sind dies die neuen Fahrpläne: 1. Unterer Bereich (Via Garibaldi, Via Margherita, Via Roberti, Via Venezia und entsprechende Gassen) Betriebsunterbrechung von 18.00 Uhr bis 13.00 Uhr des folgenden Tages; Reduzierung des Wasserdrucks in Via Vittorio Emanuele II, Via Amedeo, Via Orto la Corte, Via Alfredo Petti, Via Calvario, Zona Convento; Oberer Bereich (Via I° Sannita, Via II° Sannita, Via Cuoco, Via V. Emanuele III, Via San Giacomo und entsprechende Gassen) Betriebsunterbrechung von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr des folgenden Tages, Reduzierung des Wasserdrucks in der Via Venezia.; 3. Gebiet Iermana und Ginestrete: Betriebsunterbrechung von 13.15 Uhr bis 8.15 Uhr des Folgetages, Reduzierung des Wasserdrucks in der Contrada Bucache; 4. Defenza-Zone: Betriebsunterbrechung von 13:30 Uhr bis 8:30 Uhr des folgenden Tages. Mit derselben Verordnung wurde auch die Entnahme von Trinkwasser zur Bewässerung öffentlicher und privater Rasenflächen verboten; zur Entnahme von Wasser zum Waschen von Hofflächen und Höfen; zum Waschen von Privatfahrzeugen, ausgenommen solche, die in Autowaschanlagen durchgeführt werden; die Befüllung von Zierbrunnen, Gartenbecken und Schwimmbecken auf Privatflächen. Von dem Verbot ausgenommen sind naturalistische Brunnen und Gewässer mit Fischfauna und -flora. Auf begründeten Antrag können Ausnahmen aus technisch-betrieblichen Gründen gewährt werden, die eine künftige Sanierung gefährden könnten. Darüber hinaus gilt bis auf Weiteres ein Verbot der Verwendung von Trinkwasser für alle anderen Zwecke als Lebensmittel, Haushalt und Hygiene.

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