Brandschutz. Die Verordnung für das Gebiet von Martina Franca wurde unterzeichnet

Brandschutz. Die Verordnung für das Gebiet von Martina Franca wurde unterzeichnet
Brandschutz. Die Verordnung für das Gebiet von Martina Franca wurde unterzeichnet

Waldbrandschutzmaßnahmen, Verordnung des Bürgermeisters von Martina Franca:

Im Anschluss an das Dekret des Präsidenten der Region Apulien (Nr. 260 vom 7. Juni 2024), das den Zustand einer ernsthaften Brandgefahr in allen Waldgebieten, Weiden oder mit Bäumen und Sträuchern in der Region Apulien für diesen Zeitraum feststellt 15. Juni – 30. September 2024, Bürgermeister Gianfranco Palmisano befiehlt (Nr. 20 vom 12. Juni 2024) Eigentümern, Mietern, Pächtern oder Managern in jeglicher Funktion, öffentlichen und privaten Einrichtungen, die im Regionalgesetz Nr. 1 vorgesehenen Brandschutzmaßnahmen zu ergreifen. 38/2016.

Regionale Vorschriften erfordern:

  • an die Bewirtschafter von Getreide- und Futteranbaufeldern in jeglicher Funktion, bis zum 15. Juli einen Umkreis und innerhalb der Anbaufläche zu schaffen vorausgegangen o Bewuchsfreier Schutzstreifen mit einer durchgehenden und konstanten Breite von mindestens 15 Metern und in jedem Fall so, dass eine Ausbreitung des Feuers auf die umliegenden und/oder benachbarten Bereiche verhindert wird;
  • an Eigentümer, Pächter und Pächter, aus welchem ​​Grund auch immer, unbebautes Land in verlassenem und/oder brachliegendem Zustand und von Baumkulturen zur Schaffung von Schutzstreifen oder vorausgegangen mit einer Breite von mindestens 15 Metern entlang des gesamten Umfangs des Bodens, frei von Vegetation, um eine Ausbreitung des Feuers auf umliegende und/oder benachbarte Gebiete zu verhindern;
  • Eigentümer, Pächter, Pächter, öffentliche und private Stellen, die für die Bewirtschaftung, Pflege und Erhaltung der Wälder verantwortlich sind, sind verpflichtet, die Brandschneisen bis zum 31. Mai eines jeden Jahres wiederherzustellen und zu reinigen, auch mechanisch;
  • Eigentümern und Betreibern jeglicher Art von Waldgebieten, die an andere Kulturpflanzen jeglicher Art grenzen, sowie von Straßen, Autobahnen und Eisenbahnen, bewohnten Ortschaften und isolierten Häusern, auf eigene Kosten einen Schutzstreifen von mindestens 5 Metern Breite auf ihrem Grundstück vorzusehen frei von krautigen Arten, Brombeersträuchern und Nekromasse;
  • für Eigentümer, Pächter und Pächter von Weideflächen, gleich in welcher Eigenschaft, die Verpflichtung, einen umlaufenden Schutzstreifen von mindestens 5 Metern frei von Vegetation zu schaffen und auf jeden Fall sicherzustellen, dass sich das Feuer nicht auf die Umgebung ausbreitet und/oder oder angrenzende Gebiete.

Die Gewerkschaftsverordnung wurde erlassen, um der Gefahr von Waldbränden vorzubeugen, die öffentliche und private Sicherheit zu schützen und den Ausstoß von Kohlendioxid in die Atmosphäre zu verhindern. Der vollständige Text ist auf der Website der Gemeinde Martina Franca zu finden.

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