Region Latium, Jagdkalender genehmigt. Die Saison beginnt am 15. September und endet am 30. Januar 2025

Durch Erlass des Präsidenten der Region Latium, Francesco Rocca, und auf Vorschlag des Stadtrats für Jagd und Fischerei, Giancarlo Righinider regionale Jagdkalender und die Vorschriften für die Saison 2023-2024 in Latium wurden genehmigt.

Die Saison beginnt am 15. September 2024 und es wird enden 30. Januar 2025. Während des gesamten Zeitraums ist die Jagd an drei Tagen in der Woche gestattet, wobei der Lizenzinhaber zwischen Montag, Mittwoch, Donnerstag, Samstag und Sonntag wählen kann.

Für die gesamte Saison Jagdsaison 2024/2025darf jeder Jäger insgesamt schießen: nicht mehr als fünf Köpfe für jede Art von: Europäischer Hase Und starna; nicht mehr als zehn Köpfe der Art Tafelente; nicht mehr als zwanzig Köpfe für jede Art von: Waldschnepfe, Fasan; nicht mehr als fünfundzwanzig Köpfe für jede Art von: blaugrün, Schnepfe, Gadwall, Codon, Schneebesen, Knäken, Löffelente, Wachtel; nicht mehr als fünfzig Köpfe für jede Art von: Lerche, Pfeifente, Blässhuhn und nicht mehr als hundert Exemplare dieser Art roter Flügel.

Während der Saison ist die Jagd in den unten angegebenen Zeiträumen und für die unten angegebenen Wildarten gestattet:

  1. Bejagbare Arten 15. September 2024 zum 31. Oktober 2024: Wachtel
  2. Bejagbare Arten 15. September 2024 zum 9. Dezember 2024: Europäischer Hase
  3. Bejagbare Arten 15. September 2024 zum 30. Dezember 2024: Wildkaninchen, Fasan, Amsel
  4. Bejagbare Arten 15. September 2024 zum 30. Januar 2025: Krickente, Bekassine, Schnatterente, Spießente, Ringeltaube, Nebelkrähe, Pfeifente, Blässhuhn, Peitsche, Teichhuhn, Elster, Stockente, Eichelhäher, Knäkente, Schaufelente, Tafelente, Wasserralle, Fuchs
  5. Bejagbare Arten 2. Oktober 2024 zum 30. Dezember 2024: Lerche
  6. Bejagbare Arten 2. Oktober zum 30. Januar 2025: Waldschnepfe, Wacholderdrossel, Singdrossel, Rotdrossel
  7. Bejagbare Arten 2. Oktober 2024 zum 30. November 2024: starna
  • In den Gebieten, in denen die Territorial Hunting Areas (ATC) durch ständige Überwachung die Stabilisierung der wiederangesiedelten Populationen festgestellt haben.
  • In den Gebieten, die aktiven Managementeingriffen gemäß den Bestimmungen der vom ATC oder von den Wild- und Jagdunternehmen vorgeschlagenen Probenahmepläne unterliegen, die von den dezentralen Landwirtschaftsgebieten der Regionaldirektion für Landwirtschaft, Ernährungssouveränität, Jagd sowie Fischerei und Forstwirtschaft genehmigt wurden, bis die Nachhaltigkeit des Rückzugs gewährleisten.

Die ATCs schlagen vor Beginn der Jagdsaison die Öffnungsgebiete für die Jagd auf Wildtiere vor und geben dabei die Methode zur Quantifizierung der Population, die festgelegte Fangquote und die Methoden zur Überprüfung des Erreichens der Quote an.

  1. Bejagbare Arten 2. November 2024 zum 30. Januar 2025: Eber

Die Wildschweinjagd ist erlaubt:

  • in den den Schwarzwildjagdmannschaften zugewiesenen „geeigneten Flächen“ in der Jagd und im Revier;
  • in den „Weißen Zonen“ (Gebiete, die nicht autorisierten Wildschweinjagdteams zugewiesen sind), in denen die Wildschweinjagd für Jäger, die nicht bei autorisierten Wildschweinjagdteams registriert sind, unter Jagd- und Jagdbedingungen gestattet ist.

Die maximale Anzahl von Tagen, die für die Jagdsaison 2024-2025 39 beträgt, wird die tatsächliche Nutzung der Jagdtage für die Wildschweinarten in den „geeigneten Gebieten“ und in den „weißen Gebieten“ wie folgt moduliert: 2., 3., 6., 9., 10., 13., 16., 17., 20., 23., 24., 27., 30. November; 1., 4., 7., 8., 11., 14., 15., 18., 21., 22., 26., 28., 29. Dezember; 4., 5., 6., 11., 12., 15., 18., 19., 22., 25., 26., 29., 30. Januar.

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