Waldbrände: Hier besteht eine ernste Gefahr für das gesamte Gebiet der Region – Nachrichten

Waldbrände: Hier besteht eine ernste Gefahr für das gesamte Gebiet der Region – Nachrichten
Waldbrände: Hier besteht eine ernste Gefahr für das gesamte Gebiet der Region – Nachrichten

Der Präsident der Region Abruzzen, Marco Marsilio, hat mit einer besonderen Verordnung den Zeitraum der ernsthaften Waldbrandgefahr im gesamten Gebiet der Region auf den Zeitraum vom 15. Juni bis 15. Oktober 2024 festgelegt.

In derselben Verordnung Außerdem wird die Dauer der AIB-Kampagne (Anti-Waldbrand-Kampagne) angegeben, die in diesem Jahr am 8. Juli beginnt und am 15. September endet, sofern sie nicht verlängert oder vorgezogen wird.
Für den gesamten Zeitraum der AIB-Kampagne wird der Permanent Unified Operations Room (SOUP) aktiv sein und auch die personellen und instrumentellen Ressourcen der Feuerwehr- und Forst-Carabinieri – gemäß bestehender Vereinbarungen – sowie regionales Personal nutzen Freiwilligenorganisationen, die im Rahmen einer Vereinbarung mit der Region Abruzzen tätig sind.

In der verkündeten BestimmungJede sinnvolle Initiative zur Verbesserung des Schutzes des regionalen Umwelterbes wird ebenfalls an die regionale Katastrophenschutzbehörde delegiert.
„Auch in diesem Jahr wird das regionale Katastrophenschutzsystem sehr effektiv auf die Plage der Waldbrände reagieren“, sagte der Direktor der regionalen Katastrophenschutzbehörde, Mauro Casinghini. „Unsere Freiwilligen sind in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr und den Forst-Carabinieri bereit, sich um alle Bedürfnisse zu kümmern, von denen wir hoffen, dass sie nicht eintreten.“

Casinghinis Intervention schließt mit der Hoffnung, dass „alle Bürger wie üblich als ‚Ausguck‘ in der Region fungieren werden, um das regionale System über die Einheitliche Notrufnummer 1 1 2 zu alarmieren, falls Waldbrände das enorme Erbe unseres Waldes gefährden.“ Region”.
Während der „Periode ernsthafter Waldbrandgefahr“ in Waldgebieten, wie im Regionalgesetz Nr. Mit Art. 3 vom 4. Januar 2014 werden folgende Bestimmungen und Verbote umgesetzt:

a) Es ist verboten, Feuer anzuzünden, Minen zu zünden, Flammen oder elektrische Geräte zum Schneiden von Metallen zu verwenden, Motoren, Öfen oder Verbrennungsanlagen zu verwenden, die Funken oder Glut erzeugen, sowie alle anderen Arbeiten durchzuführen, die eine mittlere oder unmittelbare Gefahr darstellen könnten aus Feuer;
b) das Parken von Fahrzeugen mit Katalysator auf Wiesen oder im Wald ist verboten;
c) auf öffentlichen oder privaten Deponien ist die systematische Abdeckung von Abfällen mit inertem Material obligatorisch;
d) auf Deponien ist die Verbrennung von Abfällen als Methode zur Beseitigung verboten;
e) der Deponiebetreiber ist verpflichtet, entstehende Brände unverzüglich zu löschen;
f) in der Zeit vom 1. Juni bis 30. September eines jeden Jahres ist das Anzünden von Feuern im Umkreis von 200 Metern vom äußersten Waldrand auf jeden Fall verboten;
g) In der Zeit vom 1. Juni bis 30. September eines jeden Jahres ist es verboten, brennende Streichhölzer, Zigarren oder Zigaretten aus fahrenden Fahrzeugen zu werfen.
Im Allgemeinen gilt im Sinne der Bestimmungen des oben genannten Regionalgesetzes und der oben genannten Präsidialverordnung das gesamte regionale Walderbe, das durch das Vorhandensein von drei Nationalparks, einem Regionalpark und zahlreichen Naturschutzgebieten gekennzeichnet ist, als gefährdetes Gebiet Waldbrandgefahr und daher ist es jedermann verboten, in diesen Gebieten Feuer anzuzünden.

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