Death Desiree: Richter, „völlige Gleichgültigkeit gegenüber ihrem Leben“

ROM, 21. JUNI – „Freiwilligkeit der kriminellen Aktion“ gegen Desirèe Mariottini „durch die Angeklagten Salia, Alinno und Minteh, die angesichts des mittlerweile sehr ernsten Zustands der psycho-physischen Schwäche, in der sich die Minderjährige befand, diesen Punkt erklärten bereits in einem Zustand der Bewusstlosigkeit zu sein schien, leisteten sie nicht nur nicht die dem Verletzten zustehende Hilfe und zeigten völlige Gleichgültigkeit gegenüber dem Leben des jungen Opfers, sondern sie widersetzten sich entschieden jedem, der den Einsatz eines Krankenwagens vorschlug, und bedrohten ihn entschieden hätte den Tod des Mädchens verhindert.“ Dies schrieben die Richter des Schwurgerichts von Rom in der Urteilsbegründung, mit der sie am 29. Mai die Strafen für den Tod von Desirèe Mariottini, der am 16. Mai 2016 verstorbenen Sechzehnjährigen aus Cisterna di Latina, leicht herabsetzten 19. Oktober 2018 in einem verlassenen Gebäude in der Via dei Lucani im Stadtteil San Lorenzo in Rom. Die Richter verhängten im Rahmen des Prozesses zweiten Grades eine Haftstrafe von 22 Jahren gegen Mamadou Gara, der im ersten Berufungsverfahren zu lebenslanger Haft verurteilt worden war. Alinno Chima, der zu 27 Jahren verurteilt worden war, wurde zu 26 Jahren verurteilt, und Brian Minthe, der bereits zu 24 Jahren verurteilt worden war, zu 18 Jahren. Für Salia war die lebenslange Haftstrafe bereits rechtskräftig. Den Angeklagten, allesamt Staatsbürger afrikanischer Herkunft, werden je nach Position Mord, sexuelle Gewalt und Drogenhandel vorgeworfen. Für die Richter, die sich auf Garas Position beziehen, „war im konkreten Fall das Risiko einer Überdosis (und des daraus resultierenden Todes) für Desireè vorhersehbar, ein Risiko, das umso gravierender einzuschätzen war und dennoch fahrlässig ignoriert wurde“, und zwar durch den ausschließlich interessierten Angeklagten beim sexuellen Missbrauch des Mädchens aufgrund des fortschreitenden und sich verschlimmernden Zustands des Unbehagens, den der Minderjährige in einem offensichtlichen Zustand beeinträchtigter Verteidigung offenbarte.“ Die Berufungsrichter fügen hinzu, dass Gara die Bedingungen, unter denen sich Desirèe in der Anfangsphase ihres Auftretens befand, ausnutzte und sich dann „vorwurfsvoll vernachlässigend, durch Nachlässigkeit, Trägheit, Nachlässigkeit, Unwissenheit oder einfacher Gleichgültigkeit“ vom Gebäude entfernte , diese Signale, völlig desinteressiert gegenüber dem Mädchen und die Anwesenden im „Crack-Raum“ nicht einmal alarmiert (den Gesundheitszustand von Desireè unterschätzt oder gar nicht gewürdigt) und damit – schreiben die Richter – ein Verhalten in die Tat umgesetzt, das zu erwarten war Er stützte sich dabei auf die Vorsichtsregeln, die bei uns einzuhalten waren.“ Schließlich heißt es in der Begründung: „Es ist nun endgültig und unwiderruflich geklärt, dass Gara zusammen mit Salia und Alinno am wiederholten Verkauf von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen an Desirèe beteiligt war, die an diesem Morgen in vollem Zustand im Gebäude auftauchte.“ Entzugserscheinungen, verzweifelt auf der Suche nach Drogen. (HANDHABEN).

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