Morddrohungen gegen den Ex-Partner aus Hausarrest, vorsorgliche Maßnahme gegen einen 33-Jährigen

VITERBO – In Bezug auf die Rechte der untersuchten Person und die Unschuldsvermutung wird, soweit derzeit bekannt, vorbehaltlich weiterer Ermittlungen und ausstehendes Urteil, Folgendes mitgeteilt.

Am Nachmittag des 20. Juni letzten Jahres führten Mitarbeiter der Staatspolizei des Fliegertrupps des Polizeipräsidiums Viterbo die Anordnung des Gerichts von Viterbo zur vorsorglichen Haftstrafe gegen einen 33-Jährigen aus. Der Mann hatte seine Partnerin mehrere Monate lang misshandelt, sodass ihr das weitere Zusammenleben unerträglich war, und sie wiederholt geschlagen und beleidigt.

Nach einem weiteren Streit hatte er der Frau Verletzungen zugefügt, die ihr mit einer 30-Tage-Prognose gemeldet wurden. Am Ende der anschließenden Ermittlungen, die von der Staatsanwaltschaft von Viterbo koordiniert wurden, erließ der Richter für vorläufige Ermittlungen von Viterbo eine erste Maßnahme des Annäherungsverbots an die beleidigte Partei, die jedoch nach anderen kriminellen Episoden durch die vorsorgliche Maßnahme verschärft wurde Sorgerechtsbefehl unter Hausarrest mit Anlegen eines elektronischen Armbandes.

Der Verdächtige drohte während seiner Haft zu Hause weiterhin mit dem Tod und beleidigte die Familie des Opfers über soziale Netzwerke. Aus diesem Grund beschloss die Justizbehörde, die vorherige Maßnahme durch die Anordnung einer vorsorglichen Untersuchungshaft im Gefängnis weiter zu verschärfen. Der Mann wurde daraufhin in das Gefängnis „Nicandro Izzo“ in Viterbo verlegt.

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