Der Sommerschlussverkauf 2024 beginnt am Samstag, den 6. Juli

Dort Region Emilia-Romagna hat sich vorgenommen Samstag, 6. Juli Dort Startdatum des Sommerschlussverkaufs 2024. Diese dauern wie gewohnt 60 Tage und enden somit am 3. September 2024.

Bitte denken Sie daran, dass die Preis, der dem Verbraucher angezeigt werden soll muss folgende Informationen enthalten:

  • Normaler Verkaufspreis
  • Rabatt oder Preisnachlass auf den Normalpreis
  • Nettoverkaufspreis

Bitte denken Sie außerdem daran:

  • Werbung muss – auch grafisch – so präsentiert werden, dass sie den Verbraucher nicht irreführt
  • Das ist zwingend erforderlich die Werbung weist darauf hinausdrücklichdie Extreme der Kommunikation an die Gemeinde sowie die Dauer des Verkaufs selbst
  • Der Verkäufer muss in der Lage sein, den Wahrheitsgehalt der Werbung hinsichtlich der Produktzusammensetzung und der Qualität der verkauften Waren sowie der angegebenen Preisnachlässe oder Rabatte nachzuweisen
  • Für den Fall, dass dem Verbraucher für dieselbe Produktkategorie abhängig von der Vielfalt der in diese Kategorie fallenden Artikel unterschiedliche Verkaufspreise in Rechnung gestellt werden, ist dies zwingend erforderlich alle Preise im Anzeigematerial mit der gleichen typografischen und visuellen Betonung anzugeben
  • Wenn nur ein Preis angegeben istist es zwingend erforderlich, alle Artikel, die unter den beworbenen Artikel fallen, zu diesem Preis zu verkaufen
  • Es ist verpflichtend, die beworbenen Preise für den Verbraucher ohne Mengenbeschränkung und ohne jegliche Kombination von Verkäufen anzuwenden, bis die Lagerbestände erschöpft sind.
  • Der Kontrollorgane der Gemeinde haben, ausgestattet mit einem entsprechenden Ausweis, das Recht, die Verkaufsstellen zu betreten, um die entsprechenden Kontrollen durchzuführen
  • Der Verweis auf Konkurs, Konkursverfahren und Ähnliches, auch nur als Vergleichsbegriff, ist in der Präsentation des Verkaufs oder in der Werbung verboten.

Einige Hinweise auf Werbeverkäufeworan wir uns erinnern in den 30 Tagen vor Verkaufsbeginn verboten:

  • Mitteilung an die Gemeinde: Gesetzlich ist dies nicht erforderlich, aber jede kommunale Verordnung (Stadtpolizei, Nachbarschaftsunternehmen usw.) kann dies vorsehen
  • Wann man sie machen sollte: Sie können zu jeder Jahreszeit für begrenzte Zeiträume durchgeführt werden, das Start- und Enddatum muss angegeben werden
  • Welche Produkte sollen beworben werden: alle oder einen Teil der Handelsprodukte, die zu fördernden Personen müssen von den anderen getrennt werden
  • Verkaufsbedingungen: günstig, real und effektiv
  • Preis zur Angabe: regulärer Verkaufspreis, Rabattprozentsatz und aktueller Verkaufspreis

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