Jährliche Mobilität (Nutzungen und vorläufige Aufgaben) für das Schuljahr 2024/25, zweites Treffen zur Vereinbarung zwischen Gewerkschaften und Ministerium

Jährliche Mobilität (Nutzungen und vorläufige Aufgaben) für das Schuljahr 2024/25, zweites Treffen zur Vereinbarung zwischen Gewerkschaften und Ministerium
Jährliche Mobilität (Nutzungen und vorläufige Aufgaben) für das Schuljahr 2024/25, zweites Treffen zur Vereinbarung zwischen Gewerkschaften und Ministerium

25.06.2024 19:22

Kategorie: Verwaltungsassistenten und Techniker, Schulmitarbeiter, Verträge und Verhandlungen, Zusatzvertrag, DSGA, Mobilität, ATA-Personal, Lehrpersonal, Bildungspersonal

Heute, am 25. Juni, fand das zweite Treffen im MIM zur Vereinbarung der jährlichen Mobilität (Nutzungen und vorläufige Zuweisungen) für das Schuljahr statt. 2024/25.

Auf Seiten der Lehrkräfte betreffen die wichtigsten kritischen Punkte wie immer die gesetzlich vorgeschriebenen Beschränkungen der Mobilität, die jedoch durch die im neuen CCNL vorgesehenen Ausnahmen überwunden werden können, wie dies bereits bei Versetzungen der Fall war.

Diese Ausnahmeregelungen gelten auch für Lehrkräfte, die von der GPS auf Unterstützung eingestellt werden, sofern sie die Probezeit bestanden haben und somit Anspruch auf eine Festanstellung ab dem 1. September 2024 haben.

Die CISL Scuola hat daher erreicht, dass die mit der CCNL 2019/2021 eingeführten Ausnahmen für die jährliche Mobilität auf alle neu eingestellten Mitarbeiter angewendet werden müssen, also auch auf alle Lehrkräfte, die mit einem befristeten Vertrag eingestellt werden und deren Verträge auf die Rolle abzielen, einschließlich auch per GPS auf Stützpunkten angeheuert.

Für ATA-Mitarbeiter bleibt die Frage der Besetzung freier DSGA-Stellen offen, während die Genehmigung des Ministeriums für öffentliche Verwaltung zur Bekanntgabe des vertikalen Aufstiegsverfahrens noch aussteht.

Die zur Diskussion stehende Vereinbarung sieht die Ersetzung von Art. 14 des aktuellen CCNI durch Bestimmungen vor, die den durch das CCNL eingeführten Neuerungen Rechnung tragen. In diesem Sinne hat die CISL Scuola erreicht, dass es möglich ist, es auf Anfrage für freie oder verfügbare Stellen von denjenigen zu nutzen, die nicht in den Rekrutierungsprozess aus dem Beförderungsverfahren einbezogen sind.

Die CISL Scuola und die anderen Gewerkschaftsorganisationen sagten jedoch, sie seien nicht bereit, den Vorschlag der Verwaltung, bei verbleibender Verfügbarkeit auf das zurückzugreifen, was im bevorstehenden Ministerialerlass vorgesehen sein könnte, in den Vertragstext aufzunehmen für die Aufgabenverteilung ad interimalso die automatische Zuweisung einer weiteren Aufgabe an bestehendes DSGA-Personal.

Die Verwaltung hat die von den Gewerkschaften geäußerten Standpunkte zur Kenntnis genommen und sich weitere Untersuchungen vorbehalten, bevor sie eine weitere und endgültige Sitzung einberuft.

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