Anwälte, ja zur legitimen Behinderung im Justizausschuss des Senats

Anwälte, ja zur legitimen Behinderung im Justizausschuss des Senats
Anwälte, ja zur legitimen Behinderung im Justizausschuss des Senats

Grünes Licht im Justizausschuss des Senats für Ddl 729 auf Initiative von Senatorin Erika Stefani mit „ Regeln zur berechtigten Behinderung des Verteidigers “. Die Maßnahme muss dann der Kammer zur Genehmigung vorgelegt werden, die Terminplanung wird bei einem der nächsten „Fraktionsvorsitzenden“ und anschließend auch bei der Kammer erwartet. Der Text besteht aus drei Artikel.

Dies ist eine Maßnahme, die von der Kategorie nachdrücklich unterstützt wird, die, wie im Begleitbericht angegeben, dies wiederholt angeprangert hat Ungleichbehandlung zwischen Richtern und Strafverteidigern: „Für Anwälte ist eine familiäre Situation, die plötzlich kritisch ist und Anlass zur Sorge gibt, kein Kriterium, das das Ausbleiben und die Verschiebung einer einzelnen Anhörung rechtfertigen kann, während es für Richter relevant ist, die Verschiebung von Anhörungen, an denen mehrere Parteien beteiligt sind, zu rechtfertigen.“ selbst für ähnliche Episoden, wenn auch vielleicht weniger belastend.

„Zu oft – kommentiert der Senator Stefani – Wir haben Vorfälle gesehen, in denen ein Verteidiger aufgrund familiärer oder gesundheitlicher Probleme, auch wenn diese schwerwiegend waren, nicht in der Lage war, eine Verschiebung der Anhörung zu beantragen oder andere Kollegen anzuweisen, seinen Mandanten zu folgen. Mit dieser Maßnahme Wir schließen eine Regulierungslücke im Zivilprozess bestehen, wobei als Gründe für ein legitimes Hindernis das zufällige Ereignis, höhere Gewalt und andere Ereignisse, die die Erfahrung der Gerichtssäle als notwendig angibt, vorhergesehen werden, wobei die ordnungsgemäße Durchführung der richterlichen Tätigkeit vernünftigerweise mit dem Vorliegen schwerwiegender Situationen in Bezug auf die dazu fähigen Verteidiger kombiniert wird eine Abwesenheit rechtfertigen“.

IchForensisches Kongressgremium drückt „vollste Anerkennung für die Genehmigung“ aus. „Es ist – fährt er fort – einer Norm der Zivilisationdas als Recht für Anwälte anerkannt werden muss, Männer und Frauen, die bei der Ausübung ihrer Aufgaben durch ihre eigenen gesundheitlichen Probleme oder die ihrer Familienangehörigen oder durch Gründe höherer Gewalt behindert sind.

Er applaudiert auchVereinigung junger Juristen. Für den Nationalpräsidenten Carlo Foglieni: „Die Genehmigung stellt eine wichtiger Schritt zum Schutz der Rechtsanwälte Auch in ihrer Eigenschaft als Privatpersonen ist das legitime Hindernis tatsächlich ein Ausgleichsinstrument zwischen der Verteidigung der Rechte der Bürger und den Persönlichkeitsrechten des Anwalts.“

Was sagt der Text? – IchArtikel 1 des DDL trägt zur Kunst bei. 153 des CPC einen letzten Absatz, der klarstellt, dass die Remission in Begriffenauf Anordnung des Richters oder, vor der Verbindung der Parteien, des Präsidenten des Gerichts, des Verteidigers, der durch eine entsprechende Bescheinigung nachweist, dass ihm aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat oder die in jedem Fall auf Folgendes zurückzuführen sind, Verwirkungen entstanden sind:

• Zufall,
• höhere Gewalt oder plötzliche Krankheit,
• Verletzung oder Schwangerschaft,

• für die Unterstützung von Kindern, Familienangehörigen mit Behinderungen oder mit schweren Erkrankungen, dringenden Bedürfnissen zur Betreuung von Kindern im Kindes- oder Schulalter, die es ihm nicht erlauben, die Aufgaben bei der Wahrnehmung seines Mandats zu delegieren. Ein Erlass im Sinne eines gemeinsamen Mandats ist ausgeschlossen.

Artikel 2 fügt Artikel 81-bis disp.att einen weiteren Absatz hinzu. cpc, das den Kalender des Prozesses regelt. Die neue Bestimmung sieht vor, dass, wenn die Der Staatsanwalt erscheint nicht zur Anhörung und die Abwesenheit auf die absolute Unmöglichkeit des Erscheinens aufgrund zufälliger Umstände, höherer Gewalt oder plötzlicher Krankheit, Verletzung oder Schwangerschaft, zur Betreuung von Kindern, Familienangehörigen mit Behinderungen oder mit schweren Erkrankungen, dringendem Bedarf an der Betreuung von Kindern im Kindesalter oder … zurückzuführen ist Schule, die es ihm nicht erlaubt, die Aufgaben zu delegieren, nachgewiesen durch eine geeignete, möglichst vor Beginn der Verhandlung vorgelegte Bescheinigung, ordnet der Richter die Verschiebung auf eine neue Verhandlung an. Bei einem gemeinsamen Mandat gilt diese Regelung nicht. Das Fehlen einer vorherigen Mitteilung des Hindernisses kann, sofern gerechtfertigt, für sich genommen keinen Grund für die Ablehnung des Antrags darstellen.

Endlich, dasArtikel 3 betrifft die Strafprozess. In Artikel 420-ter des CPP, Absatz 5, erster Satz, wird nach den Worten „Unmöglichkeit des Erscheinens aufgrund einer berechtigten Verhinderung“ Folgendes hinzugefügt: „Sie selbst, Ihre Kinder oder Ihre Familienangehörigen aus nachgewiesenen gesundheitlichen Gründen“.

DER TEXT DES GESETZES

Art. 1.
1. In Artikel 153 der Zivilprozessordnung wird nach dem zweiten Absatz Folgendes hinzugefügt:

« Der Verteidiger, der durch eine entsprechende Bescheinigung nachweist, dass ihm aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat oder die in jedem Fall auf zufällige Umstände, höhere Gewalt oder plötzliche Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft zurückzuführen sind, ein Verfall entstanden ist, für die Unterstützung von Kindern, Familienangehörigen mit Behinderungen oder mit schwerwiegende Krankheitsbilder, dringende Bedürfnisse der Betreuung von Kindern im Kindes- oder Schulalter, die es ihm nicht erlauben, die Aufgaben bei der Wahrnehmung seines Mandats zu delegieren, wird durch Anordnung des Richters oder, vor dem Beitritt der Parteien, durch den Präsidenten zurückgestellt des Gerichts. Bei einem gemeinsamen Mandat gilt diese Regelung nicht ».

Art. 2.

1. In Artikel 81-bis der Ausführungsbestimmungen zur Zivilprozessordnung wird am Ende folgender Absatz eingefügt:

« Wenn der Staatsanwalt bei der Anhörung nicht erscheint und die Abwesenheit auf die absolute Unmöglichkeit des Erscheinens aufgrund zufälliger Umstände, höherer Gewalt oder plötzlicher Krankheit, eines Unfalls oder einer Schwangerschaft zurückzuführen ist, um Kindern, Familienmitgliedern mit Behinderungen oder schwerwiegenden Erkrankungen Hilfe zu leisten oder unvermeidbare Bedürfnisse zu erfüllen Betreuung von Kindern im Kindes- oder Schulalter, die es ihm nicht erlauben, die Aufgaben zu delegieren, nachzuweisen durch eine geeignete Bescheinigung, die möglichst vor Beginn der Verhandlung vorgelegt werden muss, ordnet der Richter die Verschiebung auf eine neue Verhandlung an. Bei einem gemeinsamen Mandat gilt diese Regelung nicht. Das Fehlen einer Vorabmitteilung über das Hindernis kann, sofern gerechtfertigt, für sich genommen keinen Grund für die Ablehnung des Antrags darstellen ».

Art. 3.

1. In Artikel 420-ter der Strafprozessordnung wird in Absatz 5 erster Satz nach den Worten: „Erscheinen wegen berechtigter Verhinderung nicht möglich“ Folgendes hinzugefügt: „ sich selbst, ihre Nachkommen oder Familienangehörige aus nachgewiesenen gesundheitlichen Gründen ».

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