sieben Bereiche für Einrichtungen. Dort werden sie sein

MONTEBELLUNA (TREVISO) – Alle sind sich über sieben Bereiche für die Antennen einig. Es wurde neulich Abend, am 26. Juni, im Rat einstimmig angenommen …

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MONTEBELLUNA (TREVISO) – Alle sind sich über sieben Bereiche für die Antennen einig. Es wurde neulich Abend, am 26. Juni, im Stadtrat einstimmig angenommen Antennenplan. Die Adoption schließt eine Reise ab, die im Jahr 2020 begann und identifiziert sieben geeignete Standorte: ein Gemeindegrundstück in der Via Feltrina Nord, der Sportplatz Caonada in Via Anassillide, der Parkplatz Priula in der Via Schiavonesca Priula, das Ökozentrum in der Via San Gaetano, das Katastrophenschutzzentrum in der Via Callarga, der städtischen Grünfläche, in der Via Monte Pallone, dem Parkplatz in der Via delle Piscine.

„Der Eckpfeiler des Plans – sagt Stadtrat Claudio Borgia – ist das Verbot der Installation neuer Basisfunkstationen in sensiblen Gebieten B. Krankenhäuser, Pflegeheime, Schulen, Kindergärten, Spiel- und Sportbereiche sowie auf denkmalgeschützten Grundstücken, und werden jeweils als „Inkompatible Standorte“ bzw. „Inkompatible Standorte mit der Möglichkeit einer Ausnahmeregelung“ eingestuft. Mit der Annahme dieses Antennenplans kann die Verwaltung die Installation von Antennen nur innerhalb der sieben identifizierten Gebiete zuweisen. Darüber hinaus besteht ein weiterer Vorteil im Zusammenhang mit der Annahme des Plans darin, dass ärgerliche rechtliche Unstimmigkeiten mit den Managern vermieden werden.“

Und der Bürgermeister Adalberto Bordin: „Ich erinnere mich, dass sich die Gemeinde an staatliche Bestimmungen anpassen musste, die die Antennen privaten Werken von öffentlichem Nutzen oder vielmehr primären Urbanisierungsarbeiten gleichstellten.“ Der erstmals in Montebelluna verabschiedete Antennenplan wird zum zentralen Instrument zur Festlegung der neuen Standorte. Die Verwalter sind verpflichtet, dem Grundstückseigentümer eine Gebühr zu zahlen, die im Falle einer Weigerung höchstwahrscheinlich an die Eigentümer verfügbarer privater Flächen in der Nähe gezahlt würde.“

© ALLE RECHTE VORBEHALTEN

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Der Gazzettino

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