Der neue Brandschutz: Was sind die Empfehlungen…

Der neue Brandschutz: Was sind die Empfehlungen…
Der neue Brandschutz: Was sind die Empfehlungen…

Rom, 1. Juli – In unserer Zeitung wurden zahlreiche Artikel veröffentlicht Regulierungsnachrichten angeschlossen Brandschutz am Arbeitsplatz, unter besonderer Berücksichtigung der folgenden Verordnungen:

Es ist jedoch nicht nur wichtig, zu betonen, was in den Verordnungen enthalten ist, welche rechtlichen Verpflichtungen es gibt und welche neuen Strategien zur Brandverhütung geplant sind, sondern es ist auch wichtig, zu tatsächlichen Ergebnissen zu gelangen.Empfehlungen für das Brandschutzmanagement“. Empfehlungen, die in einem von Inail unter Bezugnahme auf die Vereinbarung zwischen Inail und Confimi industria erstellten technischen Dokument mit dem Titel „Der neue Brandschutz am Arbeitsplatz“ enthalten sind. Sensibilisierung für den Inhalt der neuen Brandschutzverordnungen und deren Umsetzung.“

Heute konzentrieren wir uns konkret auf die Empfehlungen für Arbeitgeber mit Bezug zu folgenden Themen:

Empfehlungen für Arbeitgeber: Überwachungsmaßnahmen

Die im Inail-Dokument enthaltenen Blätter geben hierzu Auskunft Empfehlungen an Arbeitgeber zum Zwecke des ordnungsgemäßen Managements des Brandschutzes im Betrieb und in Notfällen.

Einige dieser Empfehlungen betreffen insbesondere „die effiziente Wartung der Systeme, Geräte und Brandschutzsysteme der Einrichtungen und können durch die Annahme von umgesetzt werden.“ Überwachungschecklisten er wurde geboren in ‘Inspektionsregister„für Kontroll- und Wartungstätigkeiten“, gemäß den Bestimmungen des Ministerialerlasses vom 1. September 2021. Darüber hinaus betreffen weitere Empfehlungen „die Organisations- und Managementmaßnahmen, die im Brandfall umzusetzen sind. In Fällen, in denen die Erstellung eines Notfallplans erforderlich ist, werden diese Maßnahmen in den Inhalt des Notfallplans aufgenommen. Für Arbeitsplätze, an denen der Notfallplan nicht ausdrücklich vorgesehen ist, müssen solche Maßnahmen zumindest im Gefährdungsbeurteilungsdokument oder in dem Dokument angegeben werden, das auf der Grundlage der in der Technik genannten standardisierten Verfahren erstellt wurde. 29, Absatz 5, des Gesetzesdekrets vom 9. April 2008, Nr. 81. Diese Maßnahmen müssen der Information und Schulung der Arbeitnehmer unterliegen.“

Beginnen wir mit Überwachung das in Ministerialerlass vom 1. September 2021 wird angezeigt als ‘Reihe von Sichtprüfungen, die darauf abzielen, in der Zeit zwischen zwei regelmäßigen Prüfungen zu überprüfen, ob sich die Systeme, Geräte und anderen Brandschutzsysteme in einem normalen Betriebszustand befinden, ordnungsgemäß verwendbar sind und keine offensichtlichen Sachschäden aufweisen. Die Überwachung kann durch normalerweise anwesende Arbeitnehmer nach entsprechender Einweisung erfolgen.. Darüber hinaus (Anhang I) ‘Die Geräte, Anlagen und Brandschutzsysteme müssen regelmäßig durch die üblicherweise anwesenden, ausreichend geschulten Arbeitnehmer durch die Erstellung geeigneter Checklisten überwacht werden‘.

Kommen wir zu Empfehlungen für Arbeitgeber.

Zum Beispiel: „Sehen Sie für jede Anlage, jedes Gerät, jedes Brandschutzsystem ein … vor.“ Checkliste zur Durchführung einer Überwachung mit folgenden Angaben:

  • was zu überprüfen ist
  • als (wo als notwendig erachtet)
  • wie oft und wann (z. B. täglich, wöchentlich, vor Arbeitsbeginn, am Ende des Tages …)
  • wer die Überwachung durchführen muss (die verantwortlichen Arbeitnehmer müssen ausreichend geschult sein; zu diesem Zweck kann der Arbeitgeber beispielsweise auf das RSPP zurückgreifen)
  • an wen alle bei der Ausführung festgestellten Unregelmäßigkeiten gemeldet werden können.

Darüber hinaus sei darauf zu achten, „dass die Überwachung regelmäßig gemäß den Checklisten durchgeführt und festgestellte Auffälligkeiten behoben werden.“ Bei der Erstellung der Checklisten ist die Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. In den technischen Normen, auf die in Tabelle I des Anhangs I des Ministerialdekrets vom 01.09.2021 Bezug genommen wird, werden für die verschiedenen behandelten Anlagen, Geräte oder Systeme auch einige Hinweise zur Überwachung aufgeführt.“

Endlich in derÜberwachungsaktivitäten kann auch mit einbezogen werden regelmäßige Kontrolle Von:

  • vorbeugende Brandschutzmaßnahmen, erwähnt im Ministerialdekret vom 3. September 2021, Anhang I, Art. 4.3, Absatz 1, Buchstabe. Zu). Aus dem Dokument geht hervor, dass die präventiver Minimierung von Missbildungensind mindestens die folgenden: ordnungsgemäße Lagerung und Verwendung von brennbaren Materialien, gefährlichen Stoffen und Gemischen; Belüftung von Umgebungen, in denen brennbare Stoffe vorhanden sind, um die Verfügbarkeit klarer und leicht nutzbarer Fluchtwege aufrechtzuerhalten; Reduzierung von Zündquellen (z. B. Einschränkung der Verwendung von offenem Feuer ohne entsprechende Vorsichtsmaßnahmen, Einhaltung des ggf. geltenden Rauchverbots, Verbot der Verwendung von nicht ordnungsgemäß oder unsachgemäß verwendeten Arbeitsmitteln und Geräten, …)‘.
  • Einhaltung von Verboten und Ausübungsbeschränkungen im Sinne des Ministerialdekrets vom 3. September 2021, Anhang I, Art. 4.3, Absatz 1, Buchstabe. B)”. Es handelt sich um solche, „die sich aus der Brandrisikobewertung ergeben“;
  • Vorhandensein, Sichtbarkeit und Integrität von Sicherheitszeichen, erwähnt im Ministerialdekret vom 3. September 2021, Anhang I, Art. 4.3, Absatz 1, Buchstabe. Und).

Empfehlungen für Arbeitgeber: Wartung und regelmäßige Kontrollen

Wir kommen zu dem, was wiederum durch den Ministerialerlass vom 1. September 2021 angedeutet wird Wartung und regelmäßige Kontrollen.

Diese sind Empfehlungen für Arbeitgeber:

  • Erstellen Sie „ein Kontrollregister, für das der Arbeitgeber verantwortlich bleibt und in dem Folgendes aufgeführt ist:
    • Die Systeme, Geräte und sonstigen Brandschutzsysteme, die regelmäßigen Kontrollen und Wartungsarbeiten unterliegen, sind klar gekennzeichnet
    • Die Personen, die regelmäßige Kontrollen und Wartungsarbeiten durchführen, sind klar gekennzeichnet
    • Solche regelmäßigen Kontrollen und Wartungsarbeiten werden aufgezeichnet
    • Für jeden Eingriff werden die festgestellten Anomalien und die gewählten Lösungen gemeldet
    • Die Fristen für die regelmäßige Kontrolle oder die anschließende Wartung sind angegeben
  • Beauftragen Sie „qualifizierte Wartungstechniker“ mit der regelmäßigen Überprüfung und Wartung von Systemen, Geräten und anderen Brandschutzsystemen.
  • Stellen Sie sicher, dass regelmäßige Kontrollen und Wartungen regelmäßig gemäß den in den geltenden gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen festgelegten Zeitintervallen, gemäß den besten Praktiken, in Übereinstimmung mit den einschlägigen technischen Normen und Spezifikationen sowie gemäß dem Betriebs- und Wartungshandbuch durchgeführt werden. .

Bitte beachten Sie, dass die in Tabelle I des Anhangs I des Ministerialerlasses vom 1. September 2021 genannten technischen Normen „Angaben zur Durchführung regelmäßiger Kontrollen und Wartung der verschiedenen behandelten Systeme, Geräte oder Systeme enthalten“.

Empfehlungen für Arbeitgeber: Namen, Alarme und Evakuierung

In Fortsetzung der Empfehlungen für Arbeitgeber konzentriert sich das Dokument auf relevante Kennzahlen für das Notfallmanagement.

Arbeitgeber müssen „sicherstellen, dass sie allen Arbeitnehmern klar mitgeteilt haben:

  • ich Namen von Feuerwehrleuten (ggf. der Arbeitgeber selbst), identifiziert nach Plan, Bereich oder Kompetenzbereich, sowie die relevanten Kontaktdaten und Kontaktdaten für eine rechtzeitige Kontaktaufnahme
  • ich Namen von Ersthelfern (ggf. des Arbeitgebers selbst), sowie die Kontaktdaten für eine zeitnahe Kontaktaufnahme
  • ich Namen aller anderen möglichen Figuren mit spezifischen Aufgaben oder mit besonderen Verantwortlichkeiten, die für das Notfallmanagement relevant sindunter Angabe seiner Funktion im Zusammenhang mit dem Notfall sowie der Kontaktdaten für eine rechtzeitige Kontaktaufnahme.

Wir reden dann darüberAktivierung des Feueralarms.

Der Arbeitgeber wird gebeten, „je nach Komplexität der Tätigkeit und des Arbeitsplatzes das mögliche Vorhandensein eines automatischen Erkennungs- und Alarmsystems sowie die Struktur der Feuerwehr klar zu definieren:

  • wann, wie und wem die Entdeckung eines Brandes oder der Ausbruch eines Brandes am Arbeitsplatz gemeldet werden muss
  • Wer muss den Bericht auswerten und die entsprechenden Maßnahmen ergreifen (einschließlich möglicherweise der Einleitung von Evakuierungsverfahren)“.

Und bezüglich derEvakuierung im Brandfall Es wird empfohlen, dass Arbeitgeber „je nach Komplexität der Tätigkeit und des Arbeitsplatzes die angewandten Methoden zur Branderkennung und -alarmierung sowie die Struktur der Feuerwehr in Bezug auf die angenommene Notfallsituation klar definieren:

  • wer und wann die Evakuierung einleiten muss
  • die Methoden zur Durchführung der Evakuierung
  • die den Feuerwehrleuten übertragenen Aufgaben (z. B. Herbeirufen externer Hilfe)
  • die einzuhaltenden Auswanderungsverfahren“.

Abschließend gibt es auch Empfehlungen zum Thema Externer Notruf:

– „Definieren Sie eindeutig, basierend auf der hypothetischen Notfallsituation:

  • wer und wann den Anruf veranlassen soll
  • Wer soll den Anruf tätigen?
  • wen man anrufen soll
  • welche Informationen bereitgestellt werden sollen
  • inwiefern
  • Methoden der Unterstützung und Hilfe für Retter“.

Abschließend verweisen wir Sie auf die Lektüre des gesamten Inail-Dokuments, das in dem Teil „Empfehlungen für das Brandschutzmanagement” enthält weitere Hinweise für Arbeitgeber und konzentriert sich auch auf Empfehlungen für Feuerwehrleute.

RTM

Laden Sie das Dokument herunter, aus dem der Artikel stammt:

Inail, Statistische Versicherungsmathematische Beratung, Abteilung für Medizin, Epidemiologie, Arbeitshygiene und Umwelt, Abteilung für technologische Innovationen und Sicherheit von Anlagen, Produkten und anthropischen Siedlungen, Technische Beratung für Gesundheit und Sicherheit, Confimi industria, „Der neue Brandschutz an Arbeitsplätzen“. . Sensibilisierung für den Inhalt der neuen Brandschutzverordnungen und deren Umsetzung“, technisches Dokument, herausgegeben von Giuseppe Bucci (Inail, CSA), Diego De Merich (Inail, DIMEILA), Raffaele Sabatino (Inail, DIT), Ruggero Maialetti und Giannunzio Sinardi ( Inail, CTSS), Sara Veneziani und G. Ivo Vogna (Confimi Industria), Stefania Verrienti (Afidamp), Marco Annatelli und Marco Patruno (Fisa), Research Series, Ausgabe 2023 (PDF-Format, 1,67 MB).

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Laden Sie die Referenzgesetzgebung herunter:

Innenministerium, Dekret vom 1. September 2021 mit „Allgemeinen Kriterien für die Kontrolle und Wartung von Systemen, Geräten und anderen Brandschutzsystemen gemäß Artikel 46, Absatz 3, Buchstabe a), Punkt 3, des Gesetzesdekrets vom 9. April 2008, n. 81“.

Innenministerium, Erlass vom 2. September 2021 mit „Kriterien für die Verwaltung von Arbeitsplätzen im Betrieb und im Notfall und Merkmalen des spezifischen Brandverhütungs- und Brandschutzdienstes gemäß Artikel 46, Absatz 3, Buchstabe a), Punkt 4 und Buchstabe.“ b) des Gesetzesdekrets vom 9. April 2008, Nr. 81“.

Innenministerium, Dekret vom 3. September 2021 mit „Allgemeinen Kriterien für die Gestaltung, Umsetzung und Durchführung des Brandschutzes an Arbeitsplätzen gemäß Artikel 46, Absatz 3, Buchstabe a), Punkte 1 und 2 des Gesetzesdekrets vom 9. April 2008.“ , N. 81“.

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