Gemeinde Lissone – Kontingent- und Dringlichkeitsverordnung zur sanitären Entwesung im Falle des „Chikungunya“-Arbovirus

Gemeinde Lissone – Kontingent- und Dringlichkeitsverordnung zur sanitären Entwesung im Falle des „Chikungunya“-Arbovirus
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Nach Rückruf der am 13.05.2024 eingegangenen Mitteilung von ATS Brianza wird eine bedingte und dringende Anordnung zur Durchführung einer Entwesungsmaßnahme mit larvizider und adultizider Behandlung gegen die „Aedes“-Mücke, den Hauptüberträger des „Chikungunya“-Arbovirus, erlassen sowie die Beseitigung etwaiger Larvenausbrüche in öffentlichen und privaten Bereichen des als gefährdet eingestuften Gebiets.

Es ist verfügbar innerhalb von 200 Metern von der Via S. Michele al Carsodie Vorstellung beginnt ab 14. Mai 2024 Von:
•adultizide und larvizide Behandlungen in öffentlichen Bereichen und in öffentlichen Abwasserkanälen an drei aufeinanderfolgenden Tagen;
•adultizide, larvizide Behandlungen und Beseitigung von Krankheitsausbrüchen in privaten Bereichen (von Tür zu Tür).

Alle Bewohner, Verwalter von Eigentumswohnungen, gewerbliche Betreiber, Manager produktiver Aktivitäten und im Allgemeinen alle, die über die tatsächliche Verfügbarkeit von Flächen und Freiflächen im betroffenen und identifizierten Gebiet (beigefügter Plan) verfügen, werden gebeten:
1) Entwesungsarbeitern den Zugang zur Durchführung von Larvizidbehandlungen und zur Beseitigung von Befall in privaten Außenbereichen ermöglichen;
2) Halten Sie die Fenster während der Entwesungsarbeiten geschlossen.
3) Obst und Gemüse in den nächsten 5 Tagen nicht einsammeln oder vor der Entwesung abdecken;
4) Vermeiden Sie die Anwesenheit von Menschen und Tieren während der Entwesung.
5) Befolgen Sie die Anweisungen des Entwesungspersonals.

Das für die Entwesung zuständige Unternehmen ist Bioteam SRL

Letzte Änderung: 13.05.2024

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