Das Urteil des Obersten Gerichtshofs ändert die Regeln – idealista/news

Ein kürzlich vom Kassationsgericht erlassenes Urteil könnte viele zukünftige Hausbesitzer beunruhigen, da das Urteil neue Einblicke in die Mehrwertsteuervorteile im Zusammenhang mit dem Kauf eines Ersthauses bietet.

Bisher waren viele davon überzeugt, dass man zur Inanspruchnahme der ermäßigten Mehrwertsteuer bereits bei Unterzeichnung des Vorvertrags erklären muss, dass man über die erforderlichen Voraussetzungen verfügt. Aber darüber zur Verordnung N. 9084 vom 5. April 2024des KassationsgerichtsJa ist vereinfachte den Prozess Für Genießen Sie den Steuervorteil Feststellung, dass, Das erste Eigenheim ermäßigt die ermäßigte Mehrwertsteuer Auch ohne Erklärung durch den Käufer in der Vorrunde.

Der Fall: Zweifel am steuerpflichtigen Mehrwertsteuersatz auf erhaltene Anzahlungen

Der Fall geht aus einem Steuerbescheid für direkte Steuern, Mehrwertsteuer und Strafen hervor, der a Baufirmader einiges zum Ausdruck brachte Verwirrung hinsichtlich der steuerpflichtige Mehrwertsteuersatz Zu erhaltene Anzahlungenauf der Grundlage von Vorverträge Von Kauf und Verkauf von Immobilien. Zuvor hatte die regionale Steuerkommission die Möglichkeit der Anwendung einer ermäßigten Mehrwertsteuer auf diese Vorschüsse ausgeschlossen und dabei auf das Fehlen einer ausdrücklichen Erklärung in den Vorverträgen hingewiesen. Das Bauunternehmen brachte den Fall vor den Obersten Gerichtshof und argumentierte, dass Die Nichterklärung im Vorvertrag sollte nicht automatisch aufgehoben werden die Möglichkeit, es nutzen zu können ermäßigte Mehrwertsteuer anzuwendensofern dies in der endgültigen Kaufurkunde erklärt wird.

Die Entscheidung des Kassationsgerichts

Dort Kassationsgericht deshalb hat es genehmigte die Dissertation von der Baufirma unterstützt und damit einen wichtigen Präzedenzfall geschaffen. Tatsächlich legt dieses Urteil fest, dass, wenn zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der endgültigen Kaufurkunde die Voraussetzungen für die Erleichterung vorliegen und der Käufer ausdrücklich erklärt, dass er sie besitzt, die im Voraus gezahlte Beträgewie Vorauszahlungen oder Anzahlungen, müssen dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz unterliegen. In der Praxis: die Das Gesetz sieht keine Sanktionen vor für Käufer, die erst zum Zeitpunkt des Kaufs erklären, dass sie berechtigt sind Abschluss des endgültigen Vertragesvorausgesetzt, dass das, was deklariert wurde, tatsächlich besessen ist.

Mehr Flexibilität bei der Erklärung der Voraussetzungen für die ermäßigte Mehrwertsteuer

Abschließend stellt dieses Urteil eine wichtige Klarstellung für alle dar, die den Erwerb ihres ersten Eigenheims planen. Tatsächlich wurde festgestellt, dass man davon profitieren kann größere Flexibilität bei der Erklärung der Voraussetzungen für die ermäßigte Mehrwertsteuer. Das jüngste Urteil des Kassationsgerichts verändert das Bild der subventionierten Mehrwertsteuer für den Kauf eines Ersthauses effektiv und mildert die Strenge der Erklärungspflichten. Tatsächlich ist die Käufer und Bauherren sie werden es genießen größere Elastizität.

NEXT Trani, 41-jährige Mutter, hatte Covid, wurde aber nicht behandelt und starb. Zwei Ärzte zu einem Jahr Haft verurteilt