der Abzug in der Steuererklärung – idealista/news

Für diejenigen, die eine Immobilie nach einer Renovierung eingerichtet haben, auch in 2024 L’Kauf von Haushaltsgeräten ermöglicht es Ihnen, eines zu bekommen Abzug auf dem IRPEF, der in die Steuererklärung aufzunehmen ist. Doch wie hoch ist die Steuererleichterung und vor allem für welche Haushaltsgeräte wird sie gewährt?

Steuerzahler können davon profitieren 50 % IRPEF-Abzug für den Kauf von Haushaltsgroßgeräten der Klasse A+ oder höher bzw. A oder höher für Backöfen und Waschtrockner, sofern es sich um Objekte handelt, die renoviert werden. Der Rabatt wird im weitesten Sinne gewährt Möbelbonus 2024.

So funktioniert der Gerätebonus 2024

Den steuerlichen Abzug beim Kauf von Haushaltsgroßgeräten gibt es schon seit einigen Jahren und mit dem Haushaltsgesetz 234/21wurde bis zum 31. Dezember 2024 verlängert. Eingebunden in den umfassenderen Möbelbonus wird, wie bereits erwähnt, der IRPEF-Rabatt für alle Großgeräte gewährt, die zum Zweck der Einrichtung eines gekauft werden Immobilie im Umbau.

Um auf die Maßnahme zugreifen zu können, ist es daher erforderlich, dass die Immobilie zu den Immobilien gehört, für die die Maßnahmen gelten Bruttosteuerabzüge für Maßnahmen zur Sanierung von Gebäuden gemäß Artikel 16-BIS des konsolidierten Einkommensteuergesetzes. Doch wie funktioniert die Steuererleichterung?

Wie hoch ist der Abzug für Haushaltsgeräte?

Der Kauf neuer Geräte für renovierte Immobilien berechtigt zu einem IRPEF-Abzug von 50 % der entstandenen Kosten. Es ist jedoch notwendig:

  • ein Gesamtbetrag von nicht mehr als 8.000 Euro für Einkäufe im Jahr 2023 und 5.000 Euro für 2024inklusive aller Ausgaben des Möbelbonus, also nicht nur für Haushaltsgeräte;
  • Respektiere die Energieklassen und die gesetzlich vorgeschriebenen Kategorien von Haushaltsgeräten.

Der Abzug wird in zehn Jahresraten gleicher Höhe aufgeteilt und muss in der Steuererklärung angegeben werden, allerdings nur für Anschaffungen im jeweiligen Steuerjahr.

Wer kann den Haushaltsgeräteabzug 2024 in Anspruch nehmen?

Der IRPEF-Abzug für den Möbelbonus und damit auch für Haushaltsgeräte kann genutzt werden von:

  • natürliche Personen;
  • einfache, offene und Kommanditgesellschaften;
  • Genossenschaftsmitglieder;
  • Familienunternehmen;
  • Einzelunternehmer.

Allerdings ist es für diese Fächer notwendig, sich rühmen zu können direkt am renovierten GrundstückZum Beispiel:

  • Eigentum oder bloßes Eigentum;
  • Nießbrauch oder ein Flächenrecht;
  • ein Darlehens- oder Mietvertrag.

Hierzu zählen auch die zusammenlebenden Familienangehörigen des Abzugsantragstellers und des getrennt lebenden Ehegatten, sofern sie Berechtigter des auf den Namen des anderen Ehegatten eingetragenen Vermögens sind.

Welche Geräte erhalten den Abzug?

Aber welche Haushaltsgeräte abzugsfähig sind? Wie bereits erläutert, gilt der IRPEF-Rabatt nur für Großgeräte, sofern diese Teil von Modernisierungs- und Einrichtungsarbeiten einer renovierten Immobilie sind. Zu den im Lieferumfang enthaltenen Geräten gehören:

  • große Geräte der Klasse A+ oder höher;
  • Elektroöfen, Waschmaschinen, Waschtrockner und Geschirrspüler der Klasse A oder höher;
  • Kühl- oder Gefrierschränke der Klasse F oder höher.

Doch was bedeutet eigentlich große Haushaltsgeräte? Die Agentur der Einnahmen hat sich um die Beantwortung dieser Zweifel gekümmert Broschüren speziell dem Möbelbonus gewidmet:

  • Kühl- und Gefrierschränke;
  • Waschmaschinen, Waschtrockner und Geschirrspüler;
  • Geräte zum Kochen von Lebensmitteln;
  • Elektroherde;
  • Mikrowellen;
  • elektrische Heizplatten;
  • elektrische Heizgeräte;
  • elektrische Heizkörper;
  • elektrische Ventilatoren;
  • Klimaanlagen und Klimaanlagen.

So ziehen Sie Haushaltsgeräte ab

Nachdem festgestellt wurde, wann und wie man auf die IRPEF-Leistungen für große Haushaltsgeräte zugreifen kann, wie können diese abgezogen werden? Mit anderen Worten, Wie passen sie in die 730? oder in anderen Steuererklärungsformularen?

Es müssen drei verschiedene Phasen unterschieden werden: die Zahlungsmodalitäten für die Haushaltsgeräte, die aufzubewahrenden Dokumente und die damit verbundene Mitteilung an ENEA und schließlich die Erstellung der Erklärung.

Die erlaubten Zahlungsarten

Um in den Genuss des Abzugs zu kommen, müssen die Haushaltsgeräte ausschließlich mit bezahlt werden Banküberweisungmit Kreditkarte oder mit Debitkarteunter Aufbewahrung der entsprechenden Einzahlungs- oder Zahlungsbelege. Andere Formen wie Bargeld oder Bankschecks sind nicht zulässig.

Es ist jedoch möglich, darauf zuzugreifen Zahlung in Raten, sofern der Antragsteller alle von der Finanzierungsgesellschaft bereitgestellten Unterlagen und die zugehörigen Zahlungsbelege aufbewahrt. Für steuerliche Zwecke ist das Bezugsjahr das Jahr, in dem das Finanzunternehmen selbst die Zahlung an die Lieferanten geleistet hat.

Aufzubewahrende Dokumente und ENEA-Kommunikation

Solange der Abzugsantrag gültig ist, muss der Antragsteller einige Unterlagen aufbewahren und diese gegebenenfalls der Steuererklärung beifügen. Insbesondere sollten sie nicht weggeworfen werden oder verloren gehen:

  • Rechnungen oder Quittungen im Zusammenhang mit Käufen, sofern diese auf die Person zurückgeführt werden können, die die Zahlung getätigt hat;
  • Dort Zahlungsbestätigungoder die Quittungen etwaiger Banküberweisungen oder die Liste der Kreditkartentransaktionen;
  • Dort Dokumentation zur Energieklasse des Geräts, wie auf dem Etikett angegeben;
  • Dort Erklärung zur Befreiung von der Energieklasse für Haushaltsgeräte, die dies gesetzlich noch nicht vorsehen;
  • L’Selbstzertifizierung der Nutzung der Haushaltsgeräte innerhalb der zu renovierenden Immobilie;
  • das Beginndatum der Arbeiten, beglaubigt zum Beispiel mit dem Erklärung anstelle der Bekanntheitsurkunde, für die Renovierung der Immobilie. Bitte beachten Sie, dass der Abzug für Haushaltsgeräte – und ganz allgemein für Möbel – nur für Immobilien gilt, in denen Modernisierungsarbeiten durchgeführt werden.

Darüber hinaus ist eine Weiterleitung an die erforderlichÄNEAS die Mitteilung über die Energieklasse der gekauften Geräte, einschließlich ihrer aufgenommenen elektrischen Leistung. Die Mitteilung muss innerhalb von 90 Tagen nach Zahlung oder Banküberweisung erfolgen.

So tragen Sie den Abzug in Ihre Steuererklärung ein

Um den Abzug und damit den Möbelbonus in der Steuererklärung anzugeben, muss die entsprechende Zeile ausgefüllt werden. Für die 730/2024müssen die von der geforderten Spalten erstellt werden Linie E57:

  • Spalte 1 und 3: die Anzahl der Raten für jede Wohneinheit;

  • Spalte 2 und 4: die Ausgaben für Möbel und Geräte gemäß den Ausgabengrenzen für das Bezugsjahr. Für die Steuererklärung 2024 entspricht der Aufwand somit dem des Jahres 2023 mit einer Höchstgrenze von 8.000 Euro.

Selbstverständlich empfiehlt es sich, den Buchhalter Ihres Vertrauens zu konsultieren, insbesondere wenn die Abzüge mehrere renovierte Immobilien betreffen, um nicht auf Versäumnisse zu stoßen, die sich auf den IRPEF-Rabatt auswirken könnten.

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